EU-Parlament stimmt Quoten für emissionsarme Fahrzeuge zu
Das EU-Parlament hat die sog. Clean Vehicle-Richtlinie (CVD) zur Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beschlossen. Danach gelten für öffentliche Behörden und Unternehmen verbindliche Beschaffungsquoten für emissionsarme Fahrzeuge.
Das Europäische Parlament hat am 18.04.2019 die sog. "Clean-Vehicle-Directive" (CVD) zu sauberen Straßenfahrzeugen verabschiedet. Damit wurden verbindliche Ziele für die Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen durch öffentliche Behörden und Unternehmen geschaffen.
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• Wie Sie die Angebotsöffnung durchführen können unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
• Ver- und Entschlüsselung von elektronischen Angeboten
• Schriftliche Angebote in der elektronischen Angebotsöffnung
• Rechtssichere Dokumentierung der Submission
Jana Urbank, B_I MEDIEN
Der Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst Verträge über den Kauf, das Leasing, die Anmietung oder den Mietkauf von Straßenfahrzeugen und ein breiteres Spektrum von Dienstleistungen, einschließlich öffentlicher Straßenverkehrsdienste, Sonderpersonenverkehrsdienste, die Müllabfuhr/Abfallent-sorgung und Post- und Paketzustelldienste.
Beschaffungsquoten für Deutschland
Ab Inkrafttreten der geänderten Richtlinie gelten für Deutschland folgende verbindliche Beschaffungsquoten:
- Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis zum 31.12.2030 38,5 %
- Lkw bis zum 31.12.2025 10 %, bis 31.12.2030 15 %
- Busse bis zum 31.12.2025 45 %, bis zum 31.12.2030 65 %.
Innerhalb von 2 Jahren Umsetzung in nationales Recht
Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, die Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht umzusetzen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, haben sie einen Spielraum bei der Ausgestaltung.
Als für die Quoten relevanter Zeitpunkt der öffentlichen Beschaffung gilt das Datum, an dem die Auftragsvergabe abgeschlossen wird. Die Quoten betreffen den minimalen Anteil sauberer Fahrzeuge an der Gesamtzahl von Fahrzeugen in den betroffenen Verträgen pro Referenzzeitraum deutschlandweit. Der erste Referenzzeitraum gilt bis Ende 2025.
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Termin vereinbarenWas sind "saubere" Fahrzeuge?
„Saubere Fahrzeuge“ sind laut Richtlinie definiert als emissionsarme Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, also u.a. Elektro-, Wasserstoff- und Erdgasbusse. Auch mit Biomethan und Flüssiggas betriebene Fahrzeuge zählen dazu. Das Retrofitting von Bussen trägt auch zur Quote bei. Flüssige Biokraftstoffe sowie synthetische und paraffinische Kraftstoffe gelten nur ohne Beimischung fossiler Kraftstoffe als „sauber“.
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