Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

EU-Parlament stimmt Quoten für emissionsarme Fahrzeuge zu

Das EU-Parlament hat die sog. Clean Vehicle-Richtlinie (CVD) zur Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beschlossen. Danach gelten für öffentliche Behörden und Unternehmen verbindliche Beschaffungsquoten für emissionsarme Fahrzeuge.

EU-Parlament stimmt Quoten für emissionsarme Fahrzeuge zu
EU-Parlament stimmt Quoten für emissionsarme Fahrzeuge zu

Das Europäische Parlament hat am 18.04.2019 die sog. "Clean-Vehicle-Directive" (CVD) zu sauberen Straßenfahrzeugen verabschiedet. Damit wurden verbindliche Ziele für die Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen durch öffentliche Behörden und Unternehmen geschaffen.

Anstehend

Online-Seminar: elektronische Angebotseröffnung

Rechtssichere und technisch vollständige Umsetzung der Angebotsöffnung


Schritt für Schritt erklären wir Ihnen beim elektronischen Vergabesystem der B_I MEDIEN GmbH was bei der Angebotseröffnug zu beachten ist. Der B_I öffnungsassistent unterstützt Sie bei der Entschlüsselung elektronisch eingegangener Angebote oder Teilnahmeanträge.

• Wie Sie die Angebotsöffnung durchführen können unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
• Ver- und Entschlüsselung von elektronischen Angeboten
• Schriftliche Angebote in der elektronischen Angebotsöffnung
• Rechtssichere Dokumentierung der Submission

20.11.2024, 10:00 Uhr
Expertenwissen
Sicher in der Vergabepraxis
Referent

Jana Urbank, B_I MEDIEN

Der Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst Verträge über den Kauf, das Leasing, die Anmietung oder den Mietkauf von Straßenfahrzeugen und ein breiteres Spektrum von Dienstleistungen, einschließlich öffentlicher Straßenverkehrsdienste, Sonderpersonenverkehrsdienste, die Müllabfuhr/Abfallent-sorgung und Post- und Paketzustelldienste.

Beschaffungsquoten für Deutschland

Ab Inkrafttreten der geänderten Richtlinie gelten für Deutschland folgende verbindliche Beschaffungsquoten:

  • Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis zum 31.12.2030 38,5 %
  • Lkw bis zum 31.12.2025 10 %, bis 31.12.2030 15 %
  • Busse bis zum 31.12.2025 45 %, bis zum 31.12.2030 65 %.

Innerhalb von 2 Jahren Umsetzung in nationales Recht

Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, die Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht umzusetzen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, haben sie einen Spielraum bei der Ausgestaltung.

Als für die Quoten relevanter Zeitpunkt der öffentlichen Beschaffung gilt das Datum, an dem die Auftragsvergabe abgeschlossen wird. Die Quoten betreffen den minimalen Anteil sauberer Fahrzeuge an der Gesamtzahl von Fahrzeugen in den betroffenen Verträgen pro Referenzzeitraum deutschlandweit. Der erste Referenzzeitraum gilt bis Ende 2025.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Was sind "saubere" Fahrzeuge?

„Saubere Fahrzeuge“ sind laut Richtlinie definiert als emissionsarme Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, also u.a. Elektro-, Wasserstoff- und Erdgasbusse. Auch mit Biomethan und Flüssiggas betriebene Fahrzeuge zählen dazu. Das Retrofitting von Bussen trägt auch zur Quote bei. Flüssige Biokraftstoffe sowie synthetische und paraffinische Kraftstoffe gelten nur ohne Beimischung fossiler Kraftstoffe als „sauber“.

Hier geht es zur Richtlinie

| B_I MEDIEN

Interessante Themen:


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper