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Unterstützung bei Ausschreibungen für biobasierte Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe können in Leistungsbeschreibungen als Materialanforderung spezifiziert werden. Um Vergabestellen dabei zu unterstützen, wie die Materialeigenschaft genau benannt wird, hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) eine Formulierungshilfe veröffentlicht.

Bestimmte Aspekte müssen bei der Formulierung der Materialeigenschaft biobasierter Kunststoff in der Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung beachtet werden.
Bestimmte Aspekte müssen bei der Formulierung der Materialeigenschaft biobasierter Kunststoff in der Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung beachtet werden.

Biobasierte Kunststoffe sind eine nachhaltige Alternative zu erdölbasierten Kunststoffen. Es ist wichtig, dass öffentliche Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung genau angeben, welche Anforderungen sie an das Material haben, da es auch Mischformen gibt. Eine genaue Definition in der Leistungsbeschreibung ist daher besonders entscheidend.

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Die FNR bietet auf ihrer Webseite umfassende Formulierungshilfen an. Diese decken die Definition des Materials, mögliche Gütezeichen, technische Spezifikationen sowie Entsorgungs- und Recyclingmöglichkeiten ab. Auf der Website werden außerdem auch Zuschlagskriterien zu den Anforderungen an den biobasierten Anteil aufgeführt, die genutzt werden können.

Ein besonderer Fall sind die sogenannten massenbilanzierten Kunststoffe. Bei diesen Produkten wird der biobasierte Anteil der eingesetzten Rohstoffe rechnerisch nur einem Teil der Produktion zugeordnet, was den Herstellungsprozess erleichtert. Für solche Materialien darf jedoch nicht der Begriff „biobasiert“ verwendet werden. Dennoch tragen diese Kunststoffe zur Entwicklung einer Bioökonomie bei und sind laut FNR für eine nachhaltige Beschaffung geeignet, da sie biologische Ressourcen für ein zukunftsfähiges Wirtschaftssystem nutzen.

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🠮 Die Formulierungshilfen können Sie hier nachlesen.

Quelle: FNR | B_I MEDIEN

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