Niedersachsen: Nachhaltige Beschaffung
Ab Dezember sollen in Niedersachsen bei der öffentlichen Beschaffung neue Regeln gelten. Die Regelungen sollen für mehr Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen sorgen.
Die Niedersächsische Staatskanzlei hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass Nachhaltigkeitskriterien bei öffentlichen Aufträgen in Niedersachsen eine größere Rolle spielen sollen. Dafür wurde eine neue Verwaltungsvorschrift bekannt gegeben, die am 01. Dezember 2023 in Kraft treten soll. Die Verwaltungsvorschrift “Nachhaltige Beschaffung” wurde von Wirtschaftsminister Olaf Lies in einer Kabinettssitzung vorgestellt. Sie soll dann für die unmittelbare Landesverwaltung und nachgeordneten Behörden gelten.
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Bundesweit werden nur bei ca. 12 % der öffentlichen Aufträge unterhalb der Schwellenwerte Nachhaltigkeitskriterien miteinbezogen. Kriterien, die sozial- und umweltbezogen sind, sollten mehr berücksichtigt werden. Besonders, weil öffentliche Auftraggeber eine Vorbildfunktion haben.
Die Beschaffung von Lebensmitteln und Verpflegungsleistungen soll nachhaltiger gestaltet werden. Dabei soll mehr auf biologische Produktion und saisonale Produkte geachtet werden. Auch im Baubereich soll dann der Fokus mehr auf nachwachsenden Baustoffen liegen. Zusätzlich enthält die Regelung eine Negativliste mit Leistungen. Diese zeigt auf, was die unmittelbare Landesverwaltung dann nicht mehr beschaffen darf. Einweggeschirr und Einwegbesteck zur Verwendung in Kantinen und Mensen ist damit nicht erlaubt.
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Die Landesvergabestelle soll auch vermehrt auf den Lebenszyklus von Produkten und Leistungen berücksichtigen.
🠮 Die Verwaltungsvorschrift können Sie hier herunterladen.
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei | B_I MEDIEN
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