Lose - Losweise Vergabe
Damit auch kleine und mittelständische Unternehmen an mehr öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können, sollen größere Vergaben in Lose aufgeteilt werden. Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit ihre Vergaben in kleinere Einheiten aufzuteilen, damit Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und Transparenz bei nationalen und europäischen Vergaben gefördert werden. Die losweise Vergabe soll besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Vergabeverfahren vereinfachen. Ziel ist es, durch eine strukturierte Unterteilung in Lose die Chancengleichheit im Wettbewerb zu fördern und spezialisierte Unternehmen gezielt einzubinden. In diesem Blogbeitrag zeigen wir auf, in welche Lose eine Vergabe aufgeteilt werden kann und was dabei zu beachten ist.

Was ist eine losweise Vergabe?
Bei der Vergabe nach Losen wird ein größeres Beschaffungsvorhaben in kleinere, klar abgegrenzte Einheiten (Lose) aufgeteilt. Jedes Los ist ein eigenständiger Auftrag, der separat ausgeschrieben und vergeben werden kann.
Die Aufteilung erfolgt entweder
- nach Fachgebieten (Fachlose, z. B. Hochbau, Elektroinstallation, Sanitärarbeiten) oder
- nach Mengen (Teillose, z. B. 1000 Bürostühle in 2 Lose à 500 Stück).
So können verschiedene Auftragnehmer parallel an einem Projekt beteiligt werden.
Warum wird nach Losen aufgeteilt?
Das zentrale Ziel der losweisen Vergabe ist die Förderung des Wettbewerbs und der mittelständischen Unternehmen (KMU). Große Gesamtaufträge sind für kleinere Firmen oft nicht finanzierbar oder organisatorisch machbar. Durch die Losaufteilung erhalten sie Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen.
Vorteile für Auftraggeber und Auftragnehmer
- Mehr Wettbewerb: Durch die Beteiligung von KMU steigt die Zahl der Bieter.
- Wirtschaftlichkeit: Spezialisierte Anbieter können bessere Konditionen und höhere Qualität liefern.
- Flexibilität: Leistungen können zeitgleich vergeben und ausgeführt werden.
- Risikostreuung: Mehrere Auftragnehmer verringern die Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter.
- Fairness: Transparente Vergabestruktur sorgt für mehr Chancenvielfalt.
Arten der Lose
Fachlose: Trennung nach Gewerken oder Leistungsarten. Beispiel Bauvorhaben: Hochbau, Elektroarbeiten, Landschaftsgestaltung.
Teillose: Mengenmäßige Aufteilung gleichartiger Leistungen. Beispiel: Lieferung von Bürostühlen in Teilmengen.
Bedeutung für KMU
Die Losaufteilung ermöglicht es mittelständischen Unternehmen, sich auf das zu bewerben, was sie am besten leisten können – ohne einen überdimensionierten Gesamtauftrag stemmen zu müssen.
Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur Aufteilung ist in mehreren Normen verankert, insbesondere in:
-
§ 97 Abs. 4 GWB: Mittelständische Interessen sind zu berücksichtigen; Aufteilung in Fach- und Teillose ist der Regelfall.
-
§ 30 VgV: Regelungen zu Angebotsmöglichkeiten für mehrere Lose und zur Loslimitierung.
-
§ 5 VOB/A und § 22 UVgO: Entsprechende Vorgaben für Bau- und Unterschwellenvergaben.
Auf europäischer Ebene schreibt Art. 46 der Richtlinie 2014/24/EU die Losaufteilung als Grundprinzip vor.
Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?


Bauleistungen


Dienstleistungen


Lieferleistungen
Wichtig: Mehrere Vorschriften enthalten nahezu identische Formulierungen. Entscheidend ist, dass Auftraggeber grundsätzlich aufteilen müssen – Ausnahmen sind nur mit Begründung erlaubt.
Wann kann auf die Losaufteilung verzichtet werden?
Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Aufteilung unwirtschaftlich oder technisch nicht möglich ist. Gründe können sein:
- Hoher Koordinationsaufwand: Verwaltungskosten übersteigen den Nutzen.
- Technische Unteilbarkeit: Leistungen sind so eng miteinander verknüpft (z. B. integrierte Softwarelösungen), dass eine Trennung nicht sinnvoll ist.
Diese Entscheidung muss im Vergabevermerk dokumentiert werden.
Worauf müssen Auftraggeber bei der losweisen Vergabe achten?
- Lose dürfen nicht künstlich verkleinert werden, um EU-Schwellenwerte zu umgehen.
- Die Leistungsbeschreibung muss eindeutig und widerspruchsfrei sein.
- Eignungskriterien sind losbezogen zu definieren.
- Lose sollten weder zu groß (KMU benachteiligt) noch zu klein (Verwaltungsaufwand steigt) bemessen sein.
Anzahl und Kombination von Losen
- Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Lose – ausschlaggebend ist immer die Wirtschaftlichkeit.
- Auftraggeber können festlegen, dass sich Bieter auf ein, mehrere oder alle Lose bewerben dürfen.
- Loslimitierung ist zulässig: z. B. maximal zwei Lose pro Bieter, muss allerdings vorher angegeben werden.
- Zusammenfassung mehrerer Lose ist möglich, wenn dies wirtschaftlich oder technisch zwingend ist.
Gesamtvergabe als Alternative
Wenn ein Auftragnehmer den gesamten Leistungsumfang ohne Aufteilung übernimmt, spricht man von einer Gesamtvergabe. Sie kann im Einzelfall sinnvoll sein, wenn Koordination oder Schnittstellenmanagement unverhältnismäßig aufwendig wären.
Fazit
Die losweise Vergabe ist ein zentraler Baustein des Vergaberechts. Sie sorgt für mehr Wettbewerb, höhere Qualität und eine faire Beteiligung mittelständischer Unternehmen. Auftraggeber sind verpflichtet, ihre Vergaben grundsätzlich in Fach- und Teillose aufzuteilen – nur in begründeten Ausnahmefällen darf darauf verzichtet werden.
➡ Damit ist die Losvergabe nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein strategisches Instrument, das allen Beteiligten Vorteile bringt.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel dient lediglich zur Orientierung und ersetzt weder eine Rechtsberatung, noch können die Inhalte als Rechtsgrundlage genutzt werden. Die Richtigkeit der Angaben ist ohne Gewähr.Über den Autor
Jana Hanekamp
Content Creator & Managerin/ Social Media Managerin
Bereits während des Studiums der Kunstgeschichte und Philosophie war Jana Hanekamp im Bereich Marketing und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig.
Bei B_I MEDIEN arbeitet sie als Content Creator und Managerin sowie als Social Media Managerin. Sie recherchiert, verfasst und überarbeitet die Inhalte des Vergabe-Wissen-Bereichs auf bi-medien.de.
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