Einführungserlass des BMI: VOB 2019-Gesamtausgabe gilt ab 1.Oktober
Am 1.10.2019 werden für die nachgeordneten Einrichtungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Änderungen in Teil C der VOB Ausgabe 2019, und damit auch die Gesamtausgabe der VOB 2019 eingeführt.
Der Erlass des BMI zur Einführung der Gesamtausgabe der VOB 2019 vom 23.09.2019 verpflichtet die nachgeordneten Einrichtungen des BMI, ab dem 01.10.2019 Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2019 und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe September 2016, anzuwenden.
Gesamtausgabe der VOB 2019
Neben den nun eingeführten Änderungen in der VOB/C 2019 sind die anderen Teile der VOB 2019 bereits eingeführt.
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Jana Urbank, B_I MEDIEN
Die Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019) umfasst alle Abschnitte der VOB/A, die VOB/B sowie die VOB/C.
Die Bekanntmachung der VOB/A im Februar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) enthält bereits alle Abschnitte der VOB/A.
- VOB/A, Abschnitt 1 wird im Bereich des BMI bereits seit 01.03.2019 angewandt
- VOB/A, Abschnitt 2 und 3 (EU VOB/A und VOB/A VS) sind seit 18.07.2019 anzuwenden
- VOB/B ist unverändert geblieben (BAnz AT 13.07.2012 B3, geändert durch BAnz AT 19.01.2016 B3, berichtigt durch BAnz AT 01.04.2016 B1).
Zum Thema VOB 2019 siehe auch: VHB Bund: Aktualisierung 2019 ist da (Quelle: BMI) | B_I MEDIEN
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