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Einführungserlass des BMI: VOB 2019-Gesamtausgabe gilt ab 1.Oktober

Am 1.10.2019 werden für die nachgeordneten Einrichtungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Änderungen in Teil C der VOB Ausgabe 2019, und damit auch die Gesamtausgabe der VOB 2019 eingeführt.

Einführungserlass des BMI: VOB 2019-Gesamtausgabe gilt ab 1.Oktober
Einführungserlass des BMI: VOB 2019-Gesamtausgabe gilt ab 1.Oktober

Der Erlass des BMI zur Einführung der Gesamtausgabe der VOB 2019 vom 23.09.2019 verpflichtet die nachgeordneten Einrichtungen des BMI, ab dem 01.10.2019 Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2019 und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe September 2016, anzuwenden.

Gesamtausgabe der VOB 2019

Neben den nun eingeführten Änderungen in der VOB/C 2019 sind die anderen Teile der VOB 2019 bereits eingeführt.

Anstehend

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Die Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019) umfasst alle Abschnitte der VOB/A, die VOB/B sowie die VOB/C.

Die Bekanntmachung der VOB/A im Februar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) enthält bereits alle Abschnitte der VOB/A.

  • VOB/A, Abschnitt 1 wird im Bereich des BMI bereits seit 01.03.2019 angewandt
  • VOB/A, Abschnitt 2 und 3 (EU VOB/A und VOB/A VS) sind seit 18.07.2019 anzuwenden
  • VOB/B ist unverändert geblieben (BAnz AT 13.07.2012 B3, geändert durch BAnz AT 19.01.2016 B3, berichtigt durch BAnz AT 01.04.2016 B1).

Hier geht es zum Einführungserlass zur Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019)

Zum Thema VOB 2019 siehe auch: VHB Bund: Aktualisierung 2019 ist da (Quelle: BMI) | B_I MEDIEN


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