Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

VOB/A-VS: Neue VOB/A-EU und VOB/A-VS sind ab heute anzuwenden

Gestern wurde die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die VOB/A-EU sowie die VOB/A-VS heute in Kraft.

Neue VOB/A-EU und VOB/A-VS sind ab heute anzuwenden
Neue VOB/A-EU und VOB/A-VS sind ab heute anzuwenden

Am 17.07.2019 wurde die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 27 vom 17. Juli 2019) veröffentlicht. Die Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Mehr aus der Vergabe!

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Hier anmelden!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Mit dieser Änderungsverordnung werden die Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Fassung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom Februar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) in Kraft gesetzt.

Damit sind die VOB/A-EU und die VOB/A-VS ab 18.07.2019 in der am 19.02.2019 veröffentlichten Fassung anzuwenden.

Hier geht es zur Änderungsverordnung

Dazu siehe auch: Einführung der VOB/A-EU 2019: Bundesrat stimmte zu | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper