VOB/A-VS: Neue VOB/A-EU und VOB/A-VS sind ab heute anzuwenden
Gestern wurde die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die VOB/A-EU sowie die VOB/A-VS heute in Kraft.
Am 17.07.2019 wurde die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 27 vom 17. Juli 2019) veröffentlicht. Die Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!
Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!
4
Lektionen direkt in Ihr Postfach
1
Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
Mit dieser Änderungsverordnung werden die Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Fassung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom Februar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) in Kraft gesetzt.
Damit sind die VOB/A-EU und die VOB/A-VS ab 18.07.2019 in der am 19.02.2019 veröffentlichten Fassung anzuwenden.
Hier geht es zur Änderungsverordnung
Dazu siehe auch: Einführung der VOB/A-EU 2019: Bundesrat stimmte zu | B_I MEDIEN
Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.