VOB/B bleibt zunächst unverändert
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat nach Prüfung des Aktualisierungsbedarfs vor dem Hintergrund des im Januar in Kraft getretenen gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB beschlossen, die VOB/B zunächst unverändert zu lassen.
Der Hauptausschuss Allgemeines (HAA) des Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat vor dem Hintergrund des am 01.01.2018 in Kraft getretenen gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB die VOB/B auf ihren Aktualisierungsbedarf hin geprüft. Der HAA fasste am 18.01.2018 mehrheitlich den Beschluss, die VOB/B zunächst unverändert zu lassen.
Dem Beschluss liegen folgende Erwägungen zugrunde:
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
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Der HAA präferiert eine Weiterentwicklung der VOB/B, hält es jedoch für erforderlich, zunächst die aktuelle Diskussion zum BGB-Bauvertrag in der Fachwelt und die Rechtsprechung zu beobachten. Neuregelungen in der VOB/B wären zum aktuellen Zeitpunkt verfrüht: Die Praxis müsste sich zeitgleich zum Inkrafttreten des gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB auch auf eine veränderte VOB/B einstellen, die erforderliche Rechtssicherheit neuer VOB/B-Regelungen wäre mangels gesicherter Auslegung des BGB-Bauvertrags jedoch nicht gewährleistet.
Der HAA wird die Entwicklung der Rechtsprechung zum neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht, insbesondere unter AGB-rechtlichen Aspekten, verfolgen und daraus ggf. Veränderungsbedarf in der VOB/B ableiten.
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Hier geht es zum Beschluss des HAA zur VOB/B vom 18.01.2018
Zum DVA
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat die Aufgabe, Grundsätze für die fachgerechte Vergabe und Abwicklung von öffentlichen Bauaufträgen zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Ein weiteres Aufgabenfeld des DVA liegt in der Erstellung von Regelwerken zur Rationalisierung im Bauwesen mittels der elektronischen Datenverarbeitung.
Dem DVA gehören Vertreter aller wichtigen öffentlichen Auftraggeber, Ressorts des Bundes und der Länder, sonstige öffentliche Auftraggeber, kommunale Spitzenverbände und Spitzenorganisationen der Wirtschaft und der Technik, in paritätischer Zusammensetzung an. Zur Arbeit des DVA gehört die Klärung aller, mit der Herausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zusammenhängenden, Fragen sowie die Verfolgung der Rationalisierung im Bauwesen mittels der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) durch den Hauptausschuss GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen).
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