Baugewerbe setzt sich für Losvergabe ein
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe betont die Wichtigkeit der Losvergabe für den Mittelstand zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs. Er fordert, dass die Losvergabe auch beim neuen Gesetzentwurf des Vergaberechts beachtet wird.
Die öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts hat am 14.02.2023 geendet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte zu einer öffentlichen Konsultation zum Thema “Transformation des Vergaberechts” aufgerufen. Diese soll Grundlage für einen neuen Gesetzentwurf sein, damit öffentliche Vergabeverfahren einfacher und schneller durchgeführt werden können. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, verdeutlichte in einer Pressemitteilung, bei der Verfassung des Gesetzentwurfes den Mittelstand beim Vergaberecht nicht auszuschließen.
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Ganz besonders spricht er sich dafür aus, dass der Grundsatz der Losvergabe nicht verändert wird. Die Losvergabe sei wichtig, um kleinen und mittleren Bauunternehmen bei der öffentlichen Vergabe miteinzubeziehen. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Wettbewerb als Grundsatz der Vergabe weiterhin stattfinden kann.
Als einen weiteren zu beachtenden Punkt sieht der Hauptgeschäftsführer, dass Regelungen für öffentliche Bauaufträge auch zukünftig in der VOB/A mit allen Beteiligten getroffen werden. Er führt an, dass die Bauaufgaben im Wohnungsbau und bei der Infrastruktur ohne mittelständische Unternehmen nicht zu bewerkstelligen wären.
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„Veränderungen im Vergaberecht können nur dann erfolgreich sein, wenn öffentlichen Auftraggebern ausreichende personelle und sachliche Mittel zur Verfügung stehen. Das gilt zum einen bei den immer wichtiger werdenden digitalen Vergabeverfahren.” so Pakleppa.
Quelle: Pressemitteilung Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. | B_I MEDIEN
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