VOB/A: Frist für Ausnahmen beim Wohnungsbau hat geendet
Die Erleichterungen für Bauleistungen zum Wohnungsbau und zur Sanierung von bestehendem Wohnraum gelten seit Jahresbeginn nicht mehr. Am 31.12.2021 endeten die befristeten Ausnahmen für die VOB/A.
Bauleistungen, die eingesetzt werden, um den Wohnungsbau fördern und bestehenden Wohnraum zu sanieren, werden seit dem 01. Januar 2022 nicht mehr bevorzugt. Nun muss § 3a VOB/A wieder umgesetzt werden. Zuvor galt für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb § 3 Abs. 2 Nr. 1 Fußnote 1 VOB/A: „Für Bauleistungen zu Wohnzwecken kann bis zum 31. Dezember 2021 eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für jedes Gewerk bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.“
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!
Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!
4
Lektionen direkt in Ihr Postfach
1
Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
Auch § 3 Abs. 3 Fußnote 2 VOB/A für Freihändige Vergaben darf nicht mehr angewandt werden: „Für Bauleistungen zu Wohnzwecken kann bis zum 31. Dezember 2021 eine Freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.“
Die Ausnahmen hatten zeitweilig für eine Anhebung der Wertgrenzen gesorgt, um das Vergaberecht für den Wohnungsbau zu vereinfachen. Der Beschluss des Wohngipfels 2018, damit Wohnungen beschleunigt gebaut werden können, wurde damit in die Tat umgesetzt. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hatten diese Maßnahmen beschlossen, um den Wohnungsneubau zu stärken und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Online-Seminar: elektronische Angebotseröffnung
Rechtssichere und technisch vollständige Umsetzung der Angebotsöffnung
Schritt für Schritt erklären wir Ihnen beim elektronischen Vergabesystem der B_I MEDIEN GmbH was bei der Angebotseröffnug zu beachten ist. Der B_I öffnungsassistent unterstützt Sie bei der Entschlüsselung elektronisch eingegangener Angebote oder Teilnahmeanträge.
• Wie Sie die Angebotsöffnung durchführen können unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
• Ver- und Entschlüsselung von elektronischen Angeboten
• Schriftliche Angebote in der elektronischen Angebotsöffnung
• Rechtssichere Dokumentierung der Submission
Jana Urbank, B_I MEDIEN
Quelle: Newsletter Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Januar 2022 | B_I MEDIEN
Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.