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Bayern: VOB/A 2019 für Kommunen und staatliche Behörden eingeführt

In Bayern wurde die Neufassung der VOB/A Abschnitt 1 für die Vergabe von Bauaufträgen sowohl für Kommunen als auch für staatliche Behörden eingeführt.

Bayern: VOB/A 2019 für Kommunen und staatliche Behörden eingeführt
Bayern: VOB/A 2019 für Kommunen und staatliche Behörden eingeführt

Die Neufassung der VOB/A Abschnitt 1 für die Vergabe von Bauaufträgen wurde in Bayern für Vergaben im kommunalen Bereich zum 14. März 2019 und für Vergaben staatlicher Behörden zum 29. März eingeführt. Somit gilt die VOB 2019.

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Für staatliche Behörden seit 29.03.2019 anwendbar

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat am 07.03.2019 bekannt gegeben, dass die Neufassung der VOB Teil A Abschnitt 1 in der Fassung vom 31.01.2019 mit Wirkung vom 29.03.2019 eingeführt wird. Teil B der VOB ist weiterhin in der Fassung vom 31.07.2009, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 07.01.2016, anzuwenden. Teil C der VOB ist weiterhin in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ADIN-Normen Ausgabe September 2016) anzuwenden. Die Bekanntmachung der OBB über die VOB vom 27.09.2016 tritt mit Ablauf des 28.03.2019 außer Kraft.

Hier geht es zur Bekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2019 Nr. 99, 732-B) vom 20. März 2019

Für Kommunen seit 14. März 2019 anwendbar

Mit Wirkung vom 14. März 2019 wurde die VOB/A 2019 für die Vergabe Aufträge in Bayern über Bauleistungen im kommunalen Bereich verbindlich eingeführt. Durch Bekanntmachung vom 27.02.2019 (BayMBl 2019 Nr. 90) wurde die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli.2018, Az. B-1512-31-19 (AllM Bl. S. 547) dahingehend geändert, dass anstelle der bisher genannten VOB/A 2016 nunmehr auf die VOB/A Abschnitt 1 vom 31.01.2019 verwiesen wird. Nach Nr. 1.1.1. der zuletzt genannten, geänderten Bekanntmachung (nachfolgend Bekanntmachung) ist die VOB/A 2019 für die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich verbindlich zu beachten.

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Hier geht es zur Veröffentlichung der Änderung der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich im BayMBl. 2019 Nr. 90 vom 13.03.2019

(Quelle: Bayerische Ingenieurkammer, Handelskammer Hamburg) | B_I MEDIEN


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