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VHB Bund: Aktualisierung 2019 ist da

Das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017) wurde aktualisiert und liegt jetzt mit Stand 2019 vor. Die Änderungen der VOB/A wirken sich auf viele Teile des VHB aus.

VHB Bund: Aktualisierung 2019 ist da
VHB Bund: Aktualisierung 2019 ist da

Im Februar dieses Jahres wurde die VOB/A 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Anwendung von Abschnitt 1 ist für den Bund und zahlreiche Bundesländer bereits vorgeschrieben. Die Abschnitte 2 und 3 bedurften der Änderung der statischen Verweise in der Vergabeverordnung (VgV) bzw. in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit. Nach der Bekanntmachung der entsprechenden Änderungsverordnung im BGBl. I Nr. 27 S. 1082 vom 17. Juli 2019 sind die VOB/A-EU sowie die VOB/A-VS seit 18.07.2019 anzuwenden.

Nun wurden die Änderungen der VOB 2019 in das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017) eingearbeitet. Die aktuelle Ausgabe des Vergabehandbuchs mit Stand 2019 ist seit 1. August anwendbar.

Anpassung von Formblättern und Richtlinien des VHB

Die Änderungen der VOB/A 2019 erforderten Anpassungen an den Formblättern und Richtlinien des VHB. Während einige Regelungen, z.B. die Gleichstellung von Öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, inhaltlich „nur“ die Anpassung von Richtlinien (111, Anhang 13) nach sich zogen, führten andere zur Änderung zahlreicher Formblätter bzw. zur Einführung eines neuen Formblattes. Darüber hinaus wurden die Formblätter für vertragsrechtliches Einschreiten des Auftraggebers stärker aufgegliedert und der Bereich der Rahmenvereinbarungen neu strukturiert. Eine Übersicht mit Zuordnung aller VHB-Formblätter zu den Vergabeverfahren soll den Einstieg in das VHB erleichtern und den Umgang mit dem „Formblattkonvolut“ erläutern.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in ihrem Schreiben vom 23. Juli 2019 zur Aktualisierung des Vergabehandbuchs auf den Stand 2019 die wesentlichen Aspekte der vorgenommenen Änderungen dargestellt.

In der „Dokumentation der Änderungen“ werden die Änderungen im Einzelnen aufgeführt und kurz begründet.

Integration der geänderten elektronischen Formulare bis Februar 2020

Die Aktualisierung des VHB 2017 auf den Stand 2019 ist ab 1. August 2019 anwendbar.

Formblätter, die in elektronische Systeme integriert werden müssen, sind spätestens ab dem 1. Februar 2020 anzuwenden.

Anstehend

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Bis zur Umsetzung der Formblätter ist insbesondere zu Angaben zum Ausschluss der Nachforderung, zum Ausschluss der Möglichkeit, mehr als ein Hauptangebot abzugeben und zu den vorgesehenen Zuschlagskriterien in nationalen Vergabeverfahren die Nummer 10 des Formblattes Aufforderung zur Angebotsabgabe zu nutzen. Die im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen können ggf. auch in den Nummern 3.1 und 3.2 der (alten) Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt werden. Hinsichtlich des Verzichts auf die Benennung der natürlichen Person bei der Angebotsabgabe kann den Vergabeunterlagen ein Hinweisblatt mit Erläuterung der Vereinfachung beigefügt werden.

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe VHB 2017, Stand 2019

(Quelle: Bundesbauministerium) | B_I MEDIEN


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