Eignungsnachweis und Eignungsprüfung
Öffentliche Ausschreibungen sind eine lukrative Quelle für Aufträge – allerdings nicht ohne bürokratische Hürden. Denn nur Unternehmen, die die passenden Eignungsnachweise erbringen, um ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zu belegen, werden von öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe berücksichtigt. Welche Voraussetzungen muss ein Bieter erfüllen, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten? Wann ein Bieter im Sinne des Vergaberechts als geeignet gilt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Eignungsnachweis Definition
Als Eignungsnachweis werden Dokumente verstanden, die die Eignung eines Unternehmens für einen öffentlichen Auftrag beweisen. Dazu gehören Dokumente, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Verlässlichkeit von Unternehmen belegen. Mit dem Eignungsnachweis können Bieter und Bewerber ihre Eignung bei der Eignungsprüfung des Auftraggebers beweisen.
Was bedeutet Eignungsprüfung bei einer Vergabe?
Nur geeignete Unternehmen sollen öffentliche Aufträge erhalten. Deshalb müssen öffentliche Auftraggeber auch eine Eignungsprüfung durchführen. Es wird geprüft, ob der Bieter (oder Bewerber) Fachkunde besitzt, leistungsfähig ist und auch zuverlässig ist.
Die Eignungsprüfung eines Unternehmens erfolgt meist nach der Prüfung des Angebots. Der Hintergrund der Eignungsprüfung ist, dass öffentliche Auftraggeber sowie der Steuerzahler ein Interesse daran haben, dass Aufträge zuverlässig und in hoher Qualität von den beauftragen Unternehmen erbracht werden. Eignungsnachweise dienen außerdem dazu, damit kriminelle Unternehmen nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren: Sozialbetrug und andere Delikte gelten daher als Ausschlussgründe.
Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?
Bauleistungen
Dienstleistungen
Lieferleistungen
Wie weisen Unternehmen ihre Eignung nach?
Ein interessiertes Unternehmen muss bereits aus der Auftragsbekanntmachung erkennen können, ob es die gestellten Anforderungen an die Eignung erfüllt. Deshalb muss der Auftraggeber laut Vergaberecht die Eignungskriterien und die Unterlagen, mit denen der Bewerber (bei Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) bzw. Bieter seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen hat, bereits in der Bekanntmachung eines Auftrags oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung klar und eindeutig benennen. Ein Link aus der Bekanntmachung zu den Eignungskriterien ist nur dann ausreichend, wenn der Bieter mit dem Link unmittelbar zu den Eignungskriterien und -nachweisen geführt wird.
Was können Eignungskriterien sein?
Eignungskriterien für eine öffentliche Ausschreibung können sich beziehen auf:
- die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. - Der Nachweis dafür kann beispielsweise durch den Beleg der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister erbracht werden.
- die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Nachweis der Eignung für diesen Bereich kann beispielsweise durch Angaben zum Umsatz, zu Jahresabschlüssen oder durch eine Bankerklärung erfolgen.
- die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Als Beleg für die Eignung können hier beispielsweise die Angabe von Referenzen, die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Angaben zur beruflichen Qualifikation dienen.
➨ Hinweis: Wann die Eignungsnachweise während des Ablaufs des Vergabeverfahrens erbracht werden müssen, hängt von der Verfahrensart ab. Bei Offenen Verfahren und Öffentlichen Ausschreibungen ist der Nachweis der Eignung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu erbringen. Bei Ausschreibungen mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wird der Eignungsnachweis bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrag gefordert.
Eignungsnachweis bei Bauausschreibungen
Bei Vergaben von Bauleistungen kann der Nachweis auch durch Präqualifizierung erfolgen. In unserem Blogpost “Präqualifizierung und Eigenerklärung” haben wir mehr zum Thema Eignungsnachweis für den Bau zusammengefasst.
Eignungsnachweis gem. VOB
In § 6a VOB wird definiert, welche Eignungen per Eignungsnachweis abgefragt werden und welche Informationen zum Nachweis gehören. Zum Beispiel muss auch der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Bauleistungen und Leistungen, wenn sie mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, angegeben werden. Auch die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren muss eingereicht werden. Weitere Angaben, wie ob das Unternehmen liquide ist oder ein Insolvenzverfahren beantragt worden ist, müssen in den Eignungsnachweis einbezogen werden.
Was sind Ausschlussgründe im Vergabeverfahren?
Es gibt zwei Arten von Ausschlussgründen:
Zwingende Ausschlussgründe
Zwingende Ausschlussgründe führen zwingend – also immer – zum Ausschluss eines Bieters bzw. Bewerbers im Vergabeverfahren. Zwingende Ausschlussgründe liegen zum Beispiel vor, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist oder wenn einem verantwortlichen Mitarbeiter eines bietenden Unternehmens Subventionsbetrug oder Bestechung nachgewiesen wird.
Fakultative Ausschlussgründe
Fakultative Ausschlussgründe können zu einem Ausschluss führen, wenn ein Ausschluss verhältnismäßig ist. Zu den fakultativen Ausschlussgründen zählt zum Beispiel die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Über den Autor
Lasse Lommel
Redaktion B_I galabau und B_I baumagazin
In Kiel geboren und aufgewachsen, Bachelor-Studium der Volkswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universtität zu Kiel sowie Masterstudium Management and Datascience an der Leuphana Universität Lüneburg. Stationen in Vancouver, Singapur und Mumbai.
Lasse Lommel ist seit 01.01.2024 Geschäftsführer von B_I MEDIEN.
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