Eignungsnachweis
Eignungsnachweise werden vom Auftraggeber gefordert, um die Eignung eines Unternehmens zu prüfen.
Öffentliche Aufträge müssen an geeignete Unternehmen vergeben werden. Geeignet sind Unternehmen, die fachkundig und leistungsfähig sind und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, legen die vom Auftraggeber für den Beleg der Eignung geforderten Angaben und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Angebot vor. Mit welchen Angaben und Unterlagen der Nachweis erfolgen soll, legt der Auftraggeber in der Bekanntmachung fest. Der vorläufige Nachweis der Eignung kann durch Abgabe einer Eigenerklärung bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erfolgen. Der Nachweis ist auch mittels Präqualifikation oder durch Bescheinigungen Dritter möglich.
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