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Das sind die Forderungen im Garten- und Landschaftsbau

Die zweijährige Laufzeit des Tarifvertrags im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau endete in diesem Sommer. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) forderte eine deutliche Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen. Nach drei Verhandlungsrunden liegt nun das Ergebnis vor.

Harte Tarifverhandlungen im GaLaBau
Tarifrunde im Garten-, Landschafts - und Sportplatzbau: Die Gewerkschaft fordert mehr Geld für die Beschäftigten. | Foto: AdobeStock

Demnach gibt es zum 1. Juli 2023 eine Erhöhung der Tariflöhne, -gehälter und Ausbildungsvergütungen von 5,9 Prozent, zum 1. Juli 2024 dann eine Erhöhung von 3,9 Prozent. Darüber hinaus gewähren die Betriebe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – auch Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden – eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 500 Euro: 250 Euro bis zum 31. Oktober 2023 und 250 Euro bis zum 31. Oktober 2024. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate. Er gilt für die bundesweit über 130.000 gewerblichen und angestellten Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner.

Drei Tarifverhandlungsrunden

Am 20. Juni hatten sich die IG BAU und der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) zu einer dritten Verhandlungsrunde in Hannover getroffen. Zuvor war die Situation festgefahren. Die Tarifverhandlungen über höhere Löhne für die bundesweit rund 130.000 Beschäftigten in mehr als 19.300 Betrieben der Branche drohten laut Gewerkschaft sogar zu scheitern. Denn wie die IG BAU mitteilt, habe die zweite Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern zu keiner Einigung auf ein Ergebnis geführt. „Die Fronten sind verhärtet. Die Situation ist festgefahren", sagt IG BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. Demnach hätten die Arbeitgeber bei einer Laufzeit von zwei Jahren umgerechnet bis 2025 lediglich 3,75 Prozent Lohnzuwachs pro Jahr als Angebot vorgelegt, was einen erheblichen Reallohnverlust für die Beschäftigten bedeuten würde, so die Gewerkschaft. Die IG BAU dagegen fordert den „Inflationsausgleich plus X" für Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen der Branche.

BGL mit „respektablem Angebot"

Uwe Keller-Tersch, Vorsitzender des BGL-Tarifausschusses, äußerte sich nach dem Scheitern gegenüber B_I galabau: „Der BGL hat seine Verhandlungsbereitschaft mit einem - auch aus Sicht der IG Bau - respektablen Angebot unter Beweis gestellt. Die IG Bau hat erst nach diesem Angebot ihre eigenen konkreten Forderungen auf den Tisch gelegt. Da hier innerhalb von 24 Monaten eine Erhöhung von 14 Prozent gefordert wird, müssen die Arbeitgeber mögliche Spielräume und Kompromisslinien gründlich erörtern. Daher ist eine dritte Runde erforderlich. Es ist völlig abwegig, die Verhandlungsbereitschaft des BGL in Frage zu stellen.“

IG BAU: „So gewinnt man keine Fachkräfte"

Burckhardt kritisiert die Arbeitgeber scharf: „Von der Landschaftsplanerin über den Landschaftsgärtner bis zum Sportplatzbauer: Die grüne Branche mutet ihren Beschäftigten rote Zahlen auf dem Lohnkonto zu. Die Arbeitgeber sind nicht einmal bereit, die Inflation auszugleichen. Von einer Entschädigung für die harte Arbeit, die in der Branche geleistet wird, kann damit keine Rede sein. So hält und gewinnt man keine Fachkräfte."

2021 hatten sich die IG BAU und der BGL auf einen Tarifvertrag mit 24 Monaten Laufzeit geeinigt, der erstmals zum 30. Juni 2023 kündbar sein soll. Von dieser Möglichkeit habe die Gewerkschaft Gebrauch gemacht, wie Karsten Berlin von der IG BAU auf Nachfrage mitteilte. „Wir wollen so viel rausholen wie möglich“, sagt der Fachreferent mit Verweis auf die steigenden Kosten.

Gedeiht die grüne Branche?

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Was regelt ein Tarifvertrag und wie entsteht dieser?

Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. So geht es um viele Fragen der Arbeitsbedingungen wie:

  • Lohn und Gehalt
  • Dauer der Wochenarbeitszeit
  • Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit
  • Eingruppierung
  • Entgelthöhe bei entsprechender Eingruppierung
  • Zahlung von Zulagen und Zuschlägen, zum Beispiel bei Überstunden
  • Modalitäten bei der Einführung von Kurzarbeit
  • Urlaubsdauer
  • Entgeltfortzahlungsanspruch bei Krankheit

Die Regelungen von Tarifverträgen sind besser als die gesetzlichen Regelungen, erläutert die IG BAU. Demnach sehen Letztere beispielsweise nur 24 Werktage Urlaub vor und erlauben eine Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Stunden. Viele Aspekte sind gesetzlich nicht geregelt.

Tarifverträge werden in regelmäßigen Abständen neu verhandelt. Was genau gefordert wird, legen die Gewerkschaftsmitglieder fest. Steht eine Tarifrunde an, werden zunächst die Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft zu ihren Wünschen befragt, teilt die IG BAU mit. Anschließend erarbeiten die Tarifkommissionen, die sich in unterschiedlicher Größe entsprechend dem räumlichen Geltungsbereich der Tarifverträge zusammensetzen, die konkreten Forderungen. Meist steht am Ende ein Kompromiss. Können sich die Verhandlungspartner nicht einigen, kann es zum Streik kommen.

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