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Grünes Licht für höhere Löhne in Baumschulen

Der Tarifabschluss für Baumschulen in Schleswig-Holstein und Hamburg ist unter Dach und Fach. Ab Januar 2022 sollen Löhne und Azubi-Vergütungen steigen. Das teilte jetzt der Landesverband Schleswig-Holstein im Bund deutscher Baumschulen (BdB) mit.

Tarifabschluss Baumschulen: Höhere Löhne für Gärtner
Mit dem Tarifabschluss sollen die Baumschulen in der grünen Branche und in der Region wettbewerbsfähig bleiben: Entgelte und Azubi-Vergütungen steigen. | Foto: Pixabay

„Gesetzlicher Mindestlohn und Arbeitskräftemangel treiben das Tarifgeschäft an“, sagt der Vorsitzende der Tarifkommission Baumschulen SH/HH, Dirk Clasen aus Rellingen, „wir haben uns entschlossen, die Entgelte und die Azubi-Vergütungen signifikant zu erhöhen, um in unserer Region und in der grünen Branche weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Vereinbart haben den neuen Tarifabschluss der Landesverband Schleswig-Holstein im Bund deutscher Baumschulen und die Interessengemeinschaft Holsteiner Forstbaumschulen (IGH) mit der IG Bau.

Das sind die Ergebnisse im Überblick:

  • Laufzeit 24 Monate vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023, zeitlich gegliedert in die Abschnitte 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 sowie 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.
  • Berücksichtigung des geplanten gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12 Euro mit angepasstem Entgeltgefüge ab Geltungszeitpunkt.
  • Übernahme von sieben Entgeltgruppen mit fachspezifischer Definition der tatsächlichen Tätigkeiten im Betrieb.
  • Entgelttafel mit sieben Entgeltgruppen.
  • Die Entgeltgruppe 1 (Betriebsleiter o.ä.) erhöht sich auf 20,62 EUR beziehungsweise 21,75 Euro.
  • Die Eck-Entgeltgruppe 4 (ausgelernte/r Gärtner/in) erhöht sich auf 14,25 EUR beziehungsweise 14,50 Euro.
  • Die Entgeltgruppe 7 für Hilfs- und Saisonarbeit erhöht sich auf 10 Euro beziehungsweise ab 1. Juli 2022 auf 10,65 Euro beziehungsweise bei gesetzlicher Geltung auf 12 Euro.
  • Das Weihnachtsgeld für die Beschäftigten wurde nach Dauer der Betriebszugehörigkeit angehoben. Ebenfalls das Urlaubsgeld.
  • Die Auszubildendenvergütungen steigen auf 845 Euro (1. Ausbildungsjahr), 925 Euro (2. Ausbildungsjahr) sowie 1.045 Euro (3. Ausbildungsjahr). Der zusätzliche Leistungsbonus bleibt erhalten. Das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld wurden erhöht.

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„Wir sind zudem erleichtert darüber, dass es gelungen ist, den geplanten gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro im Tarifwerk abzubilden. So haben unsere Mitglieder nun zwei Jahre Planungssicherheit“, so Clasen weiter. Der letzte Lohntarifvertrag war laut BdB zum 1. November 2019 abgelaufen.

Im Januar 2021 hatten die Arbeitgeberverbände demnach einseitig eine freiwillige Erhöhung der Löhne um zwei Prozent empfohlen. Betriebe, die dieser Empfehlung gefolgt seien, können die Erhöhung im neuen Entgelttarifvertrag anrechnen, teilt der BdB mit. Bereits im Jahr 2018 hatten die Baumschulen SH/HH den neuen Rahmen-Entgelttarifvertrag nach dem Modell Gartenbau NRW übernommen.

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Quelle: BdB


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