Gefährdung beurteilen und Mittel sicher anwenden
Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen möchte jeder verhindern. Daher ist eine Gefährdungsbeurteilung für Betriebe gesetzlich verpflichtend. Hierzu bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf der Internationalen Pflanzenmesse (IPM) in Essen einen digitalen Check an.
Auf der Gartenbau-Messe, die vom 28. bis 31. Januar stattfindet, beraten Präventionsfachleute der SVLFG (Stand: 1C35/Halle 1) persönlich und an digitalen Quizterminals. Zudem gibt es eine sogenannte „Speed-Learning-Tour“, auf der Besucher Wissenswertes rund um den Arbeitsschutz erfahren. Im Fokus stehen Sicherheit und Gesundheit beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. So hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat empfohlen, das Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.
Versicherungs- und leistungsrechtliche Fragen auf der IPM Essen
Die SVLFG richtet ihre Präventionsarbeit auf der Messe stark am persönlichen Anwenderschutz aus. Die Anerkennung dieser Berufskrankheit komme für Personen in Betracht, die Herbizide, Fungizide oder Insektizide in ihrem Beruf langjährig und häufig angewendet haben, teilt die Sozialversicherung mit. Eine solche Anerkennung biete Betroffenen umfassende Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Auf versicherungs- und leistungsrechtliche Fragen geht die SVLFG vor Ort ebenfalls ein.
SVLFG: Gefährdungsbeurteilung für Betriebe
Was die Gefährdungsbeurteilung für Betriebe angeht, gibt es am Messestand digitale Checks zu sechs verschiedenen Arbeitsthemen. Um die Ergebnisse umzusetzen, besteht die Gelegenheit zu Gesprächen mit den Fachleuten. Mit Muster-Gefährdungsbeurteilungen unterstützen sie Unternehmen dabei, dass die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird. Zudem beteiligt sich die SVLFG an der Aktion „Speed Learning Tour“ der IPM und der Pflanzenschule. So gehört der Stand zu einer Reihe von Stationen auf der Messe, die in gerade einmal 100 Sekunden Kurzinfos bieten.
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Quelle: SVLFG
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