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Ausweitung auf Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ausgebremst

Die „Handwerkerausnahme" bei der Lkw-Maut muss bleiben: Diese Forderung bekräftigte jetzt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) für Fahrzeuge zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen, die oft im Garten- und Landschaftsbau sowie im Baugewerbe im Einsatz sind. Anlass waren nun Beratungen im Verkehrsausschuss des Bundestags. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa warnt vor unverhältnismäßiger Mehrbelastung für die Bauwirtschaft.

Maut für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen
Zeitbasierte Mautsysteme sollen zugunsten einer entfernungsabhängigen Gebühr auslaufen. | Foto: Pixabay
„Aktuell gilt in Deutschland bezüglich der Lkw-Maut eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t. Das muss auch künftig so bleiben“, unterstreicht ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Auch wenn der Verkehrsausschuss des Bundestags in einem ersten Schritt nur über die Anpassung der Mauthöhe diskutiert habe, müsse an die Notwendigkeit erinnert werden, die „Handwerkerausnahme" beizubehalten. „Ab dem Jahr 2024 sollen nach dem Willen der Regierung Fahrzeuge ab 3,5 t grundsätzlich mautpflichtig werden", so Pakleppa weiter, „wir erinnern in diesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag, in dem vereinbart ist, dass lediglich Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen werden sollen." Für Handwerkerfahrzeuge, die ihr Material zur Baustelle transportieren, um es dort selbst zu verbauen, müsse auch künftig die Handwerkerausnahme gelten“, fordert der ZDB-Hauptgeschäftsführer. Alles andere wäre nach seinen Worten eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft.

Ausnahme für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen

Das Europaparlament hatte im Februar 2022 die Eurovignetten-Richtlinie inklusive der „Handwerkerausnahme" angenommen. Damit wird den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, ermäßigte Maut- oder Nutzungsgebühren oder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung von Maut- oder Nutzungsgebühren für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes festzulegen. Damit können auch weiterhin Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die allein zur Beförderung von Material, Ausrüstung und Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, von der Maut ausgenommen werden.
Nach der Entscheidung herrschte damals Erleichterung in vielen Betrieben. „Eine Erweiterung der Mautpflicht hätte auch für den GaLaBau erhebliche Kosten mit sich gebracht“, sagte BGL-Präsident Lutze von Wurmb seinerzeit, „unsere Betriebe sind in ihrer Region tätig und haben keine Möglichkeit, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die EU hier keine neue finanzielle Belastung schafft.“ In Deutschland sei das mautpflichtige Streckennetz selbst im Vergleich zu anderen großen Flächenstaaten der Europäischen Union (EU) mit rund 52.000 Kilometern sehr groß, weil es neben Autobahnen auch die Bundesstraßen umfasse.
Und Felix Pakleppa: „Die Handwerkerausnahme ist in Deutschland dringend erforderlich, da die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet wären." Besonders wichtig sei diese auch wegen der dringenden Leistungen des Baugewerbes für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur.

Mautgebühren statt Vignetten

Zum Hintergrund: Die Straßenbenutzungsgebühren für Lkw werden nach den neuen Vorschriften von einem zeitbasierten auf ein entfernungsabhängiges Modell umgestellt. Das EU-Parlament hat jetzt endgültig die bereits mit den Mitgliedstaaten ausgehandelten Pläne gebilligt. Die Reform war bereits im Juni vergangenen Jahres vereinbart worden. Die Bestimmungen gelten nicht nur für Lkw, sondern auch für Busse, Lieferwagen und Pkw. Die EU-Länder müssen allerdings auch mit den neuen Regeln keine Gebühren für die Nutzung ihrer Straßen erheben. Sollten sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie die EU-Vorschriften einhalten. Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren von einem zeitbasierten Modell auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System umgestellt. Die Abgeordneten haben damit sichergestellt, dass das System der „Vignetten“, die für einen bestimmten Zeitraum gekauft werden, im gesamten transeuropäischen Verkehrskernnetz ab 2030 für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) abgeschafft und durch Mautgebühren (entfernungsabhängige Gebühren) ersetzt wird. Es sind jedoch Ausnahmeregeln in begründeten Fällen möglich.

Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge fördern

Um die Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern, müssen die EU-Länder ab 2026 unterschiedliche Gebührensätze für Lkw und Busse auf der Grundlage von CO2-Emissionen und für Lieferwagen und Kleinbusse nach der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs festlegen. Außerdem müssen sie die Gebühren für emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge erheblich senken. Die neuen Vorschriften sehen eine kürzere Gültigkeitsdauer der Vignetten (ein Tag, eine Woche oder 10 Tage) und eine Preisobergrenze für Personenkraftwagen vor, um eine faire Behandlung von Gelegenheitsfahrern aus anderen EU-Ländern zu gewährleisten. EU-Länder, die leichtere Fahrzeuge wie Kleintransporter, Kleinbusse und Personenkraftwagen belasten wollen, können weiterhin zwischen Maut- und Vignettensystemen wählen.

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