Grüne Branche hat Regenwassermanagement auf dem Schirm

Einmal im Jahr trommelt der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in Hamburg (FGL HH) die Grüne Branche zur Tagung zusammen. Diesmal sorgten Kostenentwicklung und Klimaschutz, Regenwassermanagement und Schotterflächen für Gesprächs- und Diskussionsstoff. 170 Fachleute waren mit von der Partie.

GaLaBau-Tagung: Schottergärten und Ersatzbaustoffverordnung
Mit Regenschirmen in der Handwerkskammer: Ludger Plaßmann (rechts), Vorsitzender des FGL Hamburg, und Verbandsgeschäftsführer Dr. Michal Marrett-Foßen (links) begrüßten bei der GaLaBau-Fachtagung die Hamburger Senatorin Karen Pein sowie die Referenten Holger Seit (Zweiter von links) und Dr. Philipp Schönfeld. | Foto: FGL HH/Kottich
Zu den Besuchern der Fachtagung in der Handwerkskammer Hamburg zählten Landschaftsgärtner und –architekten, Stadtplaner, Bauleiter, Unternehmer sowie Vertreter aus Wohnungswirtschaft, Bezirksämtern, Behörden und Politik. FGL-Vorsitzender Ludger Plaßmann gab einen Ausblick auf die Branchenlage: „Gott sei Dank waren die Auftragsbücher bei den meisten Kolleginnen und Kollegen bisher noch gut gefüllt, sodass unserer Betriebe in Hamburg ausgelastet waren.“ Allerdings habe die Nachfrage in einigen Bereichen und in anderen Bundesländern spürbar nachgelassen. „Die allgemeine Kostenentwicklung bei Baumaterialien und die Arbeitskräfte-Situation fordern uns als Unternehmer stark heraus“, so Plaßmann.

Kritik übte er an der Politik im Stadtstaat: „Mit unserer Fachkompetenz sollten die landschaftsgärtnerischen Fachbetriebe gefragte Gesprächspartner bei hochaktuellen Themen wie Schwammstädte, Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Klimabäume sein.“ So bezeichnete Plaßmann es als verwunderlich, dass in Hamburg mit der Umweltbehörde kein Dialog zur aktuellen Baumschutzverordnung zustande komme. Dabei geht es um Antragsverfahren für Pflegemaßnahmen.

Umwandlung von Schotterflächen

Er war eigens aus Nürnberg angereist: Dr. Philipp Schönfeld, bis 2022 Arbeitsbereichsleiter urbanes Grün am Institut für Stadtgrün und Landschaftsbau in Veitshöchheim, sprach über die Umwandlung von Schotterflächen und Baumunterpflanzungen mit Stauden und Saaten. Zunächst forderte der Pflanzenexperte eine exakte Begriffsdefinition. „Sogenannte Kies- und Schotterbeete sind in Verruf geraten und inzwischen stellenweise verboten“, so Schönfeld, „wichtig ist hier aber die Klärung der Begriffe.“ Leblose Schottergärten ohne Bepflanzung sollten nach seiner Ansicht als Schotterflächen – eben ohne den Zusatz Garten – bezeichnet werden. „Denn Kies- und Schottergärten sind, wenn sie richtig verstanden und angelegt werden, artenreiche Pflanzungen aus Stauden und Gehölzen auf sandig-kiesigen Böden an trockenen und sonnigen Standorten“, sagte er. Zudem erläuterte Schönfeld, was bei der Bodenvorbereitung, Pflanzenauswahl und Pflege von Kies- und Schottergärten zu beachten sei.

Bepflanzung von Baumscheiben

Ebenso widmete sich der Fachmann der sinnvollen Bepflanzung von Baumscheiben und Baumstreifen. „Baumscheiben entstehen immer dann, wenn Bäume im Siedlungsbereich gepflanzt werden“, erläuterte Schönfeld, „diese offene Fläche ist wichtig für die Entwicklung des Baumes, wird aber oft stiefmütterlich behandelt oder als Parkplatz missbraucht.“ Eine Bepflanzung mit Stauden und oder Gehölzen oder Ansaaten wertet die Baumscheibe auf, erhöht die Biodiversität und verbessert die Vitalität des Baumes.“ Denn Bäume seien von Natur aus keine Singles, sondern wachsen an ihren Standort in Beziehung zu den sie umgebenden Pflanzen.

Regenwassermanagement: Großes Potenzial für GaLaBau

Um „Nachhaltige Bewirtschaftung von Regenwasser: Notwendigkeiten und Potentiale im Regenwasseralltag eines Landschaftsgärtners“ ging es im Vortrag von Landschaftsarchitekt Tom Kirsten. Der Sachverständiger berät schon seit Jahren Architekten, Gemeinden und Unternehmen zu den Möglichkeiten eines ganzheitlichen Regenwassermanagements. „Der Klimawandel ist eins der großen Themen unserer Zeit und er wirkt sich natürlich auch auf die Arbeit von Landschaftsgärtnern und Landschaftsarchitekten aus. Vieles wird sich ändern, vegetationstechnische Grundsätze aber bleiben. Neue Bauweisen und Produkte entstehen, manche bewähren sich, andere nicht“, sagte er. Im Verlauf seines Vortrags stellte Kirsten Entwicklungen auf dem Gebiet der Vegetationstechnik und der Grundstücksentwässerung vor, ging auf Notwendigkeiten und Herausforderungen ein und benannte vor allem diejenigen Potenziale, die der Garten- und Landschaftsbau im zukunftsweisenden Regenwassermanagement für sich erschließen und nutzen kann. Hierzu zählen laut Kirsten unter anderem die Verwendung von Baumrigolen, die Nutzung von Sportplätzen als Sickeranlagen und der Bau von Versickerungsmulden als eine Lösung, um Niederschlagswasser von Dach- und Pflasterflächen zu versickern.

Infos zur neuen Ersatzbaustoffverordnung

Rechtsanwalt Holger Seit vom Landesverband Bayerischer Bauinnungen referierte zur neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der ebenfalls novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Beide Verordnungen traten am 1. August 2023 in Kraft und lösten die bislang gelten Länderregelungen zur Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt ab. „Die Umsetzung der neuen Anforderungen stellt die Planer von Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen und die Landschaftsgärtner vor große Herausforderungen“, sagte Seit und gab dann einen Überblick zu den neuen rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Bodenaushub und an das Baustoffrecycling.

Sein Fazit: „Der bürokratische Aufwand steigt deutlich. So müssen zum Beispiel alle mineralischen Bauabfälle nun vor jeder Verwertung auf Schadstoffe beprobt, chemisch analysiert, bewertet, klassifiziert, dokumentiert und nach Einbautabellen verwertet werden. Auch Betreiber von Zwischenlagern für Bodenmaterial müssen Annahmekontrollen durchführen und Bodenmaterial und Baggergut vor der Verwertung in einem technischen Bauwerk von einer Untersuchungsstelle prüfen, bewerten und klassifizieren lassen.“ Zudem gebe es in der EBV nun komplett neue Klassifikationen und Einbautabellen für mineralische Ersatzbaustoffe sowie teilweise neue Einbauanforderungen und Schadstoffgrenzwerte in der BBodSchV. Für manche mineralische Ersatzbaustoffe bestehe ab sofort eine Anzeigepflicht bei Behörden und für alle Aufbereitungs- und Recyclinganlagen sei die Güteüberwachung seit 1. Januar 2024 verpflichtend.

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Quelle: FGL HH


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