Grüne Branche hat Regenwassermanagement auf dem Schirm
Einmal im Jahr trommelt der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in Hamburg (FGL HH) die Grüne Branche zur Tagung zusammen. Diesmal sorgten Kostenentwicklung und Klimaschutz, Regenwassermanagement und Schotterflächen für Gesprächs- und Diskussionsstoff. 170 Fachleute waren mit von der Partie.
Kritik übte er an der Politik im Stadtstaat: „Mit unserer Fachkompetenz sollten die landschaftsgärtnerischen Fachbetriebe gefragte Gesprächspartner bei hochaktuellen Themen wie Schwammstädte, Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Klimabäume sein.“ So bezeichnete Plaßmann es als verwunderlich, dass in Hamburg mit der Umweltbehörde kein Dialog zur aktuellen Baumschutzverordnung zustande komme. Dabei geht es um Antragsverfahren für Pflegemaßnahmen.
Umwandlung von Schotterflächen
Bepflanzung von Baumscheiben
Ebenso widmete sich der Fachmann der sinnvollen Bepflanzung von Baumscheiben und Baumstreifen. „Baumscheiben entstehen immer dann, wenn Bäume im Siedlungsbereich gepflanzt werden“, erläuterte Schönfeld, „diese offene Fläche ist wichtig für die Entwicklung des Baumes, wird aber oft stiefmütterlich behandelt oder als Parkplatz missbraucht.“ Eine Bepflanzung mit Stauden und oder Gehölzen oder Ansaaten wertet die Baumscheibe auf, erhöht die Biodiversität und verbessert die Vitalität des Baumes.“ Denn Bäume seien von Natur aus keine Singles, sondern wachsen an ihren Standort in Beziehung zu den sie umgebenden Pflanzen.
Regenwassermanagement: Großes Potenzial für GaLaBau
Um „Nachhaltige Bewirtschaftung von Regenwasser: Notwendigkeiten und Potentiale im Regenwasseralltag eines Landschaftsgärtners“ ging es im Vortrag von Landschaftsarchitekt Tom Kirsten. Der Sachverständiger berät schon seit Jahren Architekten, Gemeinden und Unternehmen zu den Möglichkeiten eines ganzheitlichen Regenwassermanagements. „Der Klimawandel ist eins der großen Themen unserer Zeit und er wirkt sich natürlich auch auf die Arbeit von Landschaftsgärtnern und Landschaftsarchitekten aus. Vieles wird sich ändern, vegetationstechnische Grundsätze aber bleiben. Neue Bauweisen und Produkte entstehen, manche bewähren sich, andere nicht“, sagte er. Im Verlauf seines Vortrags stellte Kirsten Entwicklungen auf dem Gebiet der Vegetationstechnik und der Grundstücksentwässerung vor, ging auf Notwendigkeiten und Herausforderungen ein und benannte vor allem diejenigen Potenziale, die der Garten- und Landschaftsbau im zukunftsweisenden Regenwassermanagement für sich erschließen und nutzen kann. Hierzu zählen laut Kirsten unter anderem die Verwendung von Baumrigolen, die Nutzung von Sportplätzen als Sickeranlagen und der Bau von Versickerungsmulden als eine Lösung, um Niederschlagswasser von Dach- und Pflasterflächen zu versickern.
Infos zur neuen Ersatzbaustoffverordnung
Rechtsanwalt Holger Seit vom Landesverband Bayerischer Bauinnungen referierte zur neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der ebenfalls novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Beide Verordnungen traten am 1. August 2023 in Kraft und lösten die bislang gelten Länderregelungen zur Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt ab. „Die Umsetzung der neuen Anforderungen stellt die Planer von Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen und die Landschaftsgärtner vor große Herausforderungen“, sagte Seit und gab dann einen Überblick zu den neuen rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Bodenaushub und an das Baustoffrecycling.
Sein Fazit: „Der bürokratische Aufwand steigt deutlich. So müssen zum Beispiel alle mineralischen Bauabfälle nun vor jeder Verwertung auf Schadstoffe beprobt, chemisch analysiert, bewertet, klassifiziert, dokumentiert und nach Einbautabellen verwertet werden. Auch Betreiber von Zwischenlagern für Bodenmaterial müssen Annahmekontrollen durchführen und Bodenmaterial und Baggergut vor der Verwertung in einem technischen Bauwerk von einer Untersuchungsstelle prüfen, bewerten und klassifizieren lassen.“ Zudem gebe es in der EBV nun komplett neue Klassifikationen und Einbautabellen für mineralische Ersatzbaustoffe sowie teilweise neue Einbauanforderungen und Schadstoffgrenzwerte in der BBodSchV. Für manche mineralische Ersatzbaustoffe bestehe ab sofort eine Anzeigepflicht bei Behörden und für alle Aufbereitungs- und Recyclinganlagen sei die Güteüberwachung seit 1. Januar 2024 verpflichtend.
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Quelle: FGL HH
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