Mitarbeiter beim Akku-Einsatz im GaLaBau entlasten
Mit dem zunehmenden Einsatz von Akku-Werkzeugen im Garten- und Landschaftsbau sowie in der kommunalen Straßen- und Grünflächenpflege verändern sich die ergonomischen Anforderungen. Ein Baustein zur Entlastung bei der Arbeit sind Tragesysteme. Doch neben der Ausstattung spielen für den Schutz der Gesundheit weitere Faktoren eine Rolle.


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Freischneider, Heckenscheren, Laubbläser oder Kettensägen mit Akku bieten zwar Vorteile, bergen aber auch neue Herausforderungen in Sachen Körperhaltung und Handling. Mit welchen Anforderungen werden Arbeitgeber konfrontiert? Und was ist bei Tragesystemen als ergonomische Maßnahme zu beachten? Die Straßen- und Grünflächenpflege ist geprägt von körperlich intensiven Tätigkeiten. Aufgrund der körperlich fordernden Tätigkeiten wie Heben, Tragen, Bücken, Arbeiten in Zwangshaltungen oder Überkopfarbeiten sind Beschäftigte besonders gefährdet. Besonders belastet sind der Schulter- und Rückenbereich.
Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems gehören im GaLaBau deshalb zu den häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen. Laut Daten der DGUV und der Krankenkassen zählen Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeitstage, Berufskrankheiten und Frühverrentungen in der grünen Branche. 2023 entfielen rund 25 bis 30 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage im Bau- und Gartenbereich auf MSE.
Muskel-Skelett-Erkrankungen im GaLaBau
Körperregion | Typische Erkrankungen | Ursachen im Arbeitskontext |
---|---|---|
Rücken (LWS/BWS) | Bandscheibenvorfälle, chronische Rückenschmerzen, Muskelverspannungen | Heben schwerer Lasten, Bücken, Arbeiten in Vorbeugehaltung |
Schulter/Nacken | Sehnenentzündungen, Impingement-Syndrom, Verspannungen | Überkopfarbeiten, ungünstige Geräteführung |
Hände/Unterarme | Karpaltunnelsyndrom, Sehnenscheidenentzündungen | Vibrationen durch Geräte, monotone Bewegungen |
Knie und Hüfte | Arthrose, Schleimbeutelentzündung | Knien, harte Untergründe, körperlich schwere Arbeit |
Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen ist kein „Nice-to-have“, sondern ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Tragesysteme für Akkugeräte leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung der Mitarbeitenden, zur Produktivität im Alltag und zur Attraktivität des Berufsbilds. „Wer heute in Ergonomie investiert, sichert sich die Fachkräfte von morgen“, sagt Laurent Vivès, Geschäftsführer der Pellenc GmbH.
Akkubetriebene Geräte sind im Vergleich zu benzinbetriebenen Modellen meist leichter, einfacher zu bedienen und vibrationsärmer. Um die Mitarbeitenden körperlich zu entlasten, aber dennoch leistungsfähige Akkus mit einer großen Energiekapazität bereitstellen zu können, setzt Pellenc als Pionier in der Akku-Technologie in der grünen Branche seit 2008 Rückenakkus ein. Das Prinzip wird mittlerweile auch von anderen Herstellern angeboten, vor allem bei leistungsstarken Akku-Freischneidern und Akku-Laubbläsern.
Tragesysteme: ergonomische Entlastung durch Technik

Gute Tragesysteme verteilen das Gewicht des Akkus gleichmäßig auf den Körper. Tragegurte oder Westen entlasten die Schultern und Rücken und verbessern die Bewegungsfreiheit. Beim Komfort-Tragesystem der Firma Pellenc werden bei einer optimalen Anpassung an die Körperform 70 Prozent des Gewichts auf die Hüften verteilt. Insbesondere bei länger dauernden Einsätzen steigern sie die Ausdauer und reduzieren gesundheitliche Risiken. Die Praxiserfahrungen zeigen: Ein gut angepasstes Tragesystem macht den Unterschied zwischen Überlastung und effizienter Arbeit.
Neben der technischen Ausstattung ist die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für ergonomische Aspekte entscheidend. Schulungen zur richtigen Einstellung und Nutzung von Tragesystemen sind nach Erfahrung der Firma Pellenc ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsschutzstrategie. Die Akzeptanz und damit der Nutzen werden erhöht, wenn die Tragesysteme voreingestellt und personalisiert sind. Das bestätigt Sven Wiese. Der Stadtreinigungsmeister leitet den innerstädtischen Betriebshof Ost des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel. Dort und an den anderen Betriebshöfen sind die Tragesysteme für die Mitarbeitenden personalisiert und voreingestellt. Ein prüfender Blick oder eine Nachjustierung sind dennoch geboten.
Pellenc empfiehlt deshalb auch vor der Anschaffung, die Akkugeräte mit dem Tragesystem mehrere Tage zu nutzen. In aller Regel stellen hierfür die Fachhändler auch Testgeräte zur Verfügung. Zudem werden bei der Übergabe und vor der Nutzung Einweisungen zum Anlegen und Verstellen das Tragesystems und der Gurte empfohlen. Betriebe wie die Stadtreinigung Hamburg (SRH) wiederholen diese mindestens einmal im Jahr.
Kurzinterview mit Laurent Vivès, Geschäftsführer der Pellenc GmbH | |
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Mindestens jeder vierte Arbeitsunfähigkeitstag im GaLaBau und bei kommunalen Bauhöfen ist auf eine Muskel-Skelett-Erkrankung zurückzuführen. Woran liegt das? Laurent Vivès: Heben, Tragen, Bücken, Arbeiten in Zwangshaltungen: Klar, dass fordert den Mann und die Frau – vor allem bei zunehmendem Alter. Zu viele machen sich aber noch immer zu wenig einen Kopf, wie es leichter geht. Wenn es mitunter an Verständnis und Eigenverantwortung fehlt, ist dann nicht auch der Arbeitgeber gefragt? Laurent Vivès: Ja, bei der Sensibilisierung, aber auch bei der konsequenten Einweisung, dem Einüben und Überprüfen ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Viele Betriebe und kommunale Arbeitgeber haben das erkannt und investieren sehr viel Zeit darin. Wie gelingt es, die Mitarbeitenden vom Nutzen zu überzeugen? Laurent Vivès: Wir empfehlen, die Mitarbeitenden mindestens einen Tag in voller Ausrüstung mit den Akkugeräten arbeiten zu lassen. Sehr oft reift dann die Erkenntnis, dass ein optimal angelegtes Tragesystem die Arbeit stark erleichtert. |
Ein ergonomisches Tragesystem erfüllt diese Kriterien:
- Optimale Gewichtsverteilung zur Vermeidung einseitiger Belastungen: Hersteller wie Pellenc bieten ein Tragesystem mit einem gepolsterten, breiten Becken- und Bauchgurt an. Bei einem festen Sitz werden bis zu 70 Prozent des Gewichts nicht auf den Schultern, sondern auf den Hüften abgetragen.
- Individuelle Verstellbarkeit für verschiedene Körpergrößen und -formen: Hersteller wie Pellenc bieten für die optimale Passform bei kräftiger Statur von Männern und Frauen eine Verlängerung des Bauchgurtes und für Frauen einen verlängerten Brustgurt an. Zusätzlich kann auch das Aufnahmesystem für den Rückenakku der Körpergröße angepasst werden.
- Tragekomfort auch bei höheren Temperaturen: Arbeiten in der Grünpflege werden zumeist in der warmen Vegetationszeit ausgeführt. Deshalb ist es für den Tragekomfort wichtig, dass die Schulter- und Beckenpolster atmungsaktiv sind. Ideal ist es, wie bei Pellenc ausgeführt, wenn wie bei einem Tourenrucksack das Tragesystem nicht direkt am Rücken und der Wirbelsäule anliegt.
- Einfache Handhabung mit Handschuhen: Ideal sind Schnellverschlüsse, die mit einer Hand bedient werden können. Der Brustgurt bei Pellenc ist mit einem Bajonettverschluss ausgerüstet und lässt sich deshalb mit einem Knopfdruck entriegeln.
- Führung und Befestigung Kabel beim Tragesystem: Bei Arbeiten auf Rumpfhöhe wie beim Schneiden von Hecken oder Baumpflegearbeiten ist es wichtig, dass das Kabel zwischen Rückenakku und Gerät nicht die Arbeit einschränkt. Ideal sind Lösungen wie von Pellenc, bei denen der Stecker Fast-Connector am Schultergurt nahe am Körper zwangsgeführt wird.

DGUV-Regel 114‑610 „Branche Grün‑ und Landschaftspflege"
Die Regel 114‑610 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist die aktuelle Branchenregel für „Grün‑ und Landschaftspflege“ (seit Juni 2020) und ersetzt die frühere Gärtnerregel (114‑017). Sie deckt Gefährdungen und Maßnahmen bei Arbeiten im Außenbereich ab.
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Relevante Gefährdungsbereiche und ergonomische Maßnahmen
- Gewichtsverteilung und Körperhaltung: Die Regel spricht allgemeine „Hilfsmittel wie Tragesysteme“ zur Entlastung bestimmter Körperpartien an. Das korrekte Anpassen von Gurtsystemen hilft Gelenke und Muskulatur zu schonen.
- Gefährdungsbeurteilung bei Alleinarbeit mit Freischneidern: Für unter 18-Jährige sind Beurteilung und Notfallplanung zwingend vorgeschrieben – auch relevant bei ergonomischer Schulung.
Praxisempfehlungen aus DGUV-Regel 114‑610
Bereich | Maßnahme | Ziel/Ergebnis |
---|---|---|
Nutzung ergonomischer Tragegurte oder Westen | Gleichmäßige Lastverteilung auf Rumpf/Hüfte | Schonung von Schultern und Rücken |
Anpassung des Arbeitsgeräts nach Herstellervorgaben | Aus- und Ableiten von Vibrationen/Lärm reduzieren | Entlastung des Haltungssystems & Schutz von Gehör |
Regelmäßige Prüfung von Tragesystem und PSA | Früherkennung von Abnutzung & Funktionsverlust | Sicheres und gesundheitsförderndes Arbeiten |
Schulungen & Unterweisungen | Nutzer über Belastungsrisiken und Ergonomie informieren | Bewusstsein stärken; Prävention fördern |
Lesen Sie auch:
Ergonomie im GaLaBau: Entlastung durch Akku & Tragesysteme: Weitere Bilder

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