Baumpflege aus dem Korb
Hubarbeitsbühnen haben sich in der Baumpflege als wertvolle technische Hilfe etabliert – stellen aber auch besondere Anforderungen an die Sicherheit. Enge Arbeitsräume im Korb, schwierige Witterungsverhältnisse und der Umgang mit schwer kalkulierbaren Lasten wie Ästen erhöhen das Risiko. Im exklusiven DEULA-Expertentimm für die BI galabau zeigen wir, worauf es beim sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen ankommt, welche technischen Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen und welche Rolle persönliche Schutzausrüstung spielt.

Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen: Beständiges Unfallgeschehen
Seit vielen Jahren bewegt sich die Zahl der Unfälle beim Bedienen von Hubarbeitsbühnen mit tödlichem Ausgang bei durchschnittlich fünf Fällen pro Jahr. Das Fehlverhalten des Personals ist dabei mit großem Abstand vor äußeren Einwirkungen und technischen Mängeln als Ursache auszumachen. Speziell fahrbare Hubarbeitsbühnen bergen die Gefahr für den Bediener, hinauszufallen. Das geschieht beim Umstürzen bzw. durch den „Katapulteffekt“. Als Ursachen kommen unsachgemäßes Abstützen, Falschbeurteilung der Bodenverhältnisse oder des Untergrunds, Überlastung des Arbeitskorbs oder das Anfahren durch ein anderes Fahrzeug in Frage.
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Bedienpersonal kann auch aus dem Arbeitskorb hinausgeschleudert werden, beispielsweise durch Hängenbleiben an Bäumen. Ein Absturz kann ebenfalls durch Übersteigen etwa in Gebäude vorkommen. Da dies aber verboten ist, sollte ein derartiger Unfall eigentlich ausgeschlossen sein. Eine andere typische Gefahr sind Quetschungen. Unter anderem treten sie auf, wenn durch Drehung der Arbeitsbühne zum Unterwagen am Joystick „umgedacht“ werden muss. Unaufmerksamkeit kann zu unerwarteten Bewegungen führen.
Hubarbeitsbühnen: Sicherheit an erster Stelle
Die DEULA rät
Eine Unfallauswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ergab bei näherer Betrachtung für 32 Prozent der tödlich verlaufenden Unfälle als Ursachen das Herausschleudern durch Katapult- und Peitscheneffekte oder der Absturz beispielsweise durch Hinauslehnen sowie Übersteigen. Das legt den Schluss nahe, dass durch die Verwendung einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) tödliche Unfälle zum Teil vermieden werden könnten. Ein geeignetes Auffangsystem nach Beschreibung der DGUV besteht aus einem Auffanggurt nach DIN EN 361, der Beine und Oberkörper umfasst und sich wesentlich von einem einfachen Haltegurt unterscheidet sowie einem Höhensicherungsgerät etwa mit automatischem Trägheitsbremssystem. Die Verbindung zur Anschlageinrichtung im Korb erfolgt durch ein längenverstellbares Verbindungsmittel. Die Systemlänge soll 1,80 Meter nicht übersteigen. Das Tragen eines Auffanggurtes wird grundsätzlich empfohlen, insbesondere bei selbstfahrenden Hubarbeitsbühnen. Entscheidend ist, was in der Betriebsanleitung steht. Wird hier zum Tragen eines Auffanggurtes aufgefordert, muss dieses befolgt werden.
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