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KfW-Förderung KNN: Küchen und Wohnküchen als Wohnfläche anerkannt
Das KNN-Förderprogramm ist erweitert worden: Ab jetzt zählen auch Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume. | Foto: Leipfinger-Bader

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Vögele erweitert das E-Power-Segment für emissionsfreien Straßenbau um drei Elektro-Fertiger: den SUPER 1300-5e sowie die MINI-Modelle 500e und 502e.


Ab dem 1. September 2025 werden Küchen und offene Wohnküchen bei der Förderung als Aufenthaltsräume anerkannt. Damit trägt das Ministerium der gängigen Bauweise Rechnung, bei der Küchen oft in Wohnbereiche integriert sind. Die Anpassung erlaubt eine etwas größere Wohnfläche im Rahmen der Vorgaben und erhöht so die Flexibilität für Bauherren.

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Baukostenvergleichswert steigt um 18 Prozent

Bereits zuvor war der Baukostenvergleichswert für das Programm um 18 Prozent angehoben worden. Damit fallen mehr Vorhaben innerhalb der förderfähigen Kostengrenze. Das schafft zusätzliche Planungssicherheit für Bauwillige. Ein digitales Berechnungstool des BMWSB erleichtert künftig den Nachweis.

Mehr Planungssicherheit für Bauherren

Gute Nachricht für alle, die den Antrag schon gestellt haben: Die Neuerungen gelten auch rückwirkend für bereits zugesagte Förderungen. Das Programm wird über zinsverbilligte KfW-Kredite umgesetzt. Voraussetzung für die Förderung sind unter anderem die Einhaltung des Effizienzhaus-55-Standards, der Ausschluss fossiler Brennstoffe und die Begrenzung von Treibhausgasemissionen. Das Förderprogramm KNN gibt es seit dem 1. Oktober 2024.

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