Wohnungsbau: Bund will Datenerhebung zu Baubeginnen einführen
Künftig sollen nicht nur Daten zu Baugenehmigungen und Fertigstellungen, sondern auch zu Baubeginnen erhoben und vierteljährlich veröffentlicht werden. | Foto: Rössler

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Das Bundeskabinett hat am 13. März die Änderung des Hochbaustatistikgesetzes beschlossen. Neben Daten zu den Baugenehmigungen und Baufertigstellungen in Deutschland sollen in Zukunft auch Daten zu den Baubeginnen erhoben werden, teilte das Bundesbauministerium mit. Die Daten seien vor allem für die Wohnungspolitik relevant. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die neuen vierteljährlichen Indizes sollen erstmals im Jahr 2026 veröffentlicht werden. Das sei eine bedeutende Datengrundlage für politische Entscheidungen. „Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes verbessern wir die Datengrundlage zur Bautätigkeit deutlich“, so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Statt nicht-offizieller Prognosen verschiedenster Interessengruppen gibt es künftig vierteljährlich valide Zahlen zu aktuellen Entwicklungen im Wohnungsbau.“

Zudem könnten damit erstmals präzise Aussagen darüber getroffen werden, wie sich die Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau entwickele, so Geywitz. Mit der Modernisierung der Hochbaustatistik werde die Wohnungs- und Bauwirtschaft in ihren Planungen unterstützt. Zudem erhalten die Bundesregierung so die Möglichkeit, bei Schwankungen bei den Fertigstellungszahlen kurzfristig reagieren zu können.

Mit der Gesetzesänderung sollen digitale Meldewege und die primäre Nutzung von Verwaltungsdaten zum Standard in den Erhebungen zur Bautätigkeit werden. Dafür werde ein neues zentrales Auswertungssystems aufgebaut, so das Ministerium.

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