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Breiter Widerstand am Bau gegen die Vergaberechts-Reform

Das Bundeskabinett hat Entwürfe für ein Vergabetransformationspaket vorgelegt, das unter anderem Anpassungen bei der Losvergabe vorsieht. Aus der Bauwirtschaft kommt scharfe Kritik: Die geplante Flexibilisierung sei eine Bedrohung für die mittelstandsgerechte Vergabe von Aufträgen im Bauwesen.

Vergabegesetz: Bauwirtschaft kritisiert geplante Reform der Losvergabe
„Die losweise Vergabe muss weiterhin der Regelfall bleiben." Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer | Foto: BIngK

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Das Vergabetransformationspaket, das das Bundeskabinett am 27. November vorgelegt hat, sieht unter anderem Anpassungen bei der bislang praktizierten Losvergabe vor. Dagegen wehren sich die Bundesingenieurkammer (BIngK), die Bundesarchitektenkammer (BAK), und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Kernpunkt ihrer Kritik ist die Abschwächung der Losvergabe. Laut § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist derzeit festgelegt, dass eine Zusammenlegung von Teil- oder Fachlosen nur in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Die Bundesregierung plant jedoch eine Lockerung dieser Regelung: Künftig sollen bereits allgemeine Gründe ausreichen, um eine Gesamtvergabe zu rechtfertigen. Zudem sollen zeitliche Aspekte als weitere Begründung akzeptiert werden.

Losweise Vergabe nicht mehr vorrangig

Nach Ansicht der Kammern und Verbände würde dies den Vorrang der Losvergabe erheblich entwerten. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen könnten dadurch stark benachteiligt werden, da sie weniger Chancen hätten, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. ZDB-Präsident Wolfgang Schubert-Raab verwies auf die Struktur der Bauwirtschaft: „Rund 80 Prozent der Bauunternehmen in Deutschland haben weniger als 20 Mitarbeitende. Eine mittelstandsgerechte Vergabe sichert diesen Betrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen und fördert den Wettbewerb.“ Die geplante Reform könne hingegen die Interessen großer Konzerne bevorzugen, warnte er.

Reform bevorzugt Vergabe an Generalunternehmer

BAK-Präsidentin Andrea Gebhard warnte ebenfalls vor einer weitreichenden Umstellung: „Öffentliche Auftraggeber könnten die neue Regelung als generelle Erlaubnis für General- oder Totalunternehmervergaben interpretieren. Unabhängige Planerinnen und Planer würden dadurch unverhältnismäßig benachteiligt.“ Sie hinterfragte zudem die Praxistauglichkeit der zeitlichen Begründung: „Bei welchem Bauvorhaben lassen sich keine zeitlichen Gründe finden?“ Gegen die Umsetzung der geplanten Gesetzesänderung sammelt die BAK Unterschriften. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, betonte die Bedeutung des bisherigen Systems: „Die losweise Vergabe muss weiterhin der Regelfall bleiben. Abweichungen sollten klar begrenzt werden.“ Er forderte zudem eine Vereinfachung des Vergaberechts, um kleinen und mittleren Planungsbüros den Marktzugang zu erleichtern.

Spricht von einer "De-Facto-Abschaffung" der losweisen Vergabe durch die BauBG-Novelle: Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer | Foto: Laurence Chaperon
Spricht von einer "De-Facto-Abschaffung" der losweisen Vergabe durch die BauBG-Novelle: Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer | Foto: Laurence Chaperon

EU-Reform sorgt für weitere Bedenken

Zusätzliche Kritik entzündet sich an der Tatsache, dass die Europäische Union derzeit an einer Überarbeitung der Vergaberichtlinien arbeitet. Eine parallele Reform auf nationaler Ebene könnte nach Ansicht der Verbände zu Unsicherheiten und einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen. „Es ist kontraproduktiv, jetzt Änderungen vorzunehmen, die bald ohnehin an neue EU-Vorgaben angepasst werden müssen“, heißt es dazu von den Kritikern.

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Breiter Widerstand gegen die Vergaberechts-Reform

Die geplante Gesetzesänderung betreffe nicht nur die knapp 200.000 Architekten und Ingenieure in Deutschland, sondern auch zahlreiche mittelständische Bau- und Handwerksbetriebe. BAK, BIngK und ZDB sprechen sich geschlossen dafür aus, den Grundsatz der losweisen Vergabe im Planungs- und Bauwesen zu erhalten bzw. zu stärken. Die Bundesregierung fordern sie auf, die Pläne zu überdenken, "um den Mittelstand nicht zugunsten großer Unternehmen zu benachteiligen".


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