Bundestag debattiert über Ausnahmen bei Auftragsvergabe
Nach der ersten Lesung im Bundestag liegt das Vergabebeschleunigungsgesetz nun bei den Ausschüssen. Während die Bundesregierung auf Beschleunigung setzt, kommen aus dem Baugewerbe Warnungen vor Risiken für den Mittelstand. Für die Bauindustrie dagegen gehen die Pläne noch nicht weit genug.


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Das umstrittene Vergabebeschleunigungsgesetz hat am 9. Oktober 2025 seine erste Lesung im Deutschen Bundestag durchlaufen. Der Gesetzentwurf liegt nun den Ausschüssen vor. Eine abschließende Entscheidung wird voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026 fallen. Parallel ging es um ähnliche Regelungen für die Beschaffung der Bundeswehr, die besonders zügig verabschiedet werden sollen.
Das Bundeskabinett hatte das Gesetz am 6. August beschlossen. Ziel ist es, öffentliche Vergabeverfahren bei Infrastruktur- und Klimaschutzprojekten zu beschleunigen. Nach dem Regierungsentwurf sollen zeitliche Gründe ausnahmsweise eine Gesamtvergabe zulassen – allerdings nur bei Projekten aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, deren Auftragswert mehr als das 2,5-Fache des EU-Schwellenwerts von 13,84 Mio. Euro beträgt.
Gespaltene Reaktionen in der Bauwirtschaft
Der Kabinettsbeschluss wird in der Baubranche unterschiedlich bewertet. Das Baugewerbe spricht von einem fairen Kompromiss, der beschleunigte Verfahren ermögliche, ohne die Teil- und Fachlosvergabe grundsätzlich infrage zu stellen. Die Bauindustrie hält den Entwurf dagegen für hinderlich und sieht die Gefahr weiterer Verzögerungen bei großen Bauvorhaben.
Bundesrat fordert weitergehende Ausnahmen
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 26. September 2025 eine deutliche Ausweitung der Ausnahmeregelung verlangt. Nach seinem Vorschlag sollen zeitliche Gründe generell als Rechtfertigung für eine Gesamtvergabe ausreichen – unabhängig von Finanzierungsrahmen oder Auftragsvolumen. Für die Bauverbände NRW geht das zu weit. Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Baumann warnte: „Was hier gefordert wird, ist nicht weniger als eine Aushöhlung der gesetzlich verankerten mittelstandsfreundlichen Vergabe.“
Mittelstand sieht Wettbewerbsrisiken
Wie der Verband mitteilte, stehe er seit Monaten in engem Austausch mit dem Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium. Es gebe durchaus Möglichkeiten, Vergabeverfahren zu beschleunigen – etwa durch weniger Bürokratie, eingeschränkte Klagebefugnisse und schnellere Genehmigungen. „Doch der Vorschlag des Bundesrates bringt weit mehr Schaden als Nutzen“, so Baumann. Die Bauverbände NRW sehen den Losgrundsatz als entscheidend für faire Wettbewerbsbedingungen, Transparenz und regionale Wertschöpfung. Eine Aufweichung gefährde insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
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Risiken durch GU-Vergaben
Auch der zunehmende Einsatz von Generalunternehmer- und Funktionalausschreibungen bleibt ein Streitpunkt. Verbandspräsident Rüdiger Otto forderte, deren Auswirkungen stärker zu prüfen: „Wie lassen sich faire Marktansprachen sicherstellen? Wie bleibt der Wettbewerb erhalten? Und wie geht die Politik mit der Kritik der Rechnungshöfe an GU-Vergaben um?“
Entscheidung Ende 2025 erwartet
Bis Ende des Jahres sollen die zuständigen Ausschüsse den Gesetzentwurf prüfen. Ob der Bundestag den weitergehenden Forderungen des Bundesrates folgt oder den mittelstandsfreundlichen Kurs der Bundesregierung beibehält, wird sich voraussichtlich zum Jahreswechsel entscheiden.