Von diesen Benefits profitieren Beschäftigte am Bau
Das Baugewerbe hat seinen Arbeitnehmern viel zu bieten: Lohnerhöhungen, Inflationsausgleichsprämie und Wegezeitentschädigung sind in den Tarifverträgen für das Bauhauptgewerbe festgelegt. Damit ist die Bauwirtschaft für die Zukunft gut aufgestellt, meint Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände.NRW.
Das Mischen wird digital
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Dass die Bauwirtschaft sich aktiv um die Belange der Beschäftigten kümmere, zeige auch der seit dem 1. Februar geltende Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie, so Schulte-Hiltrop. Er bringt den Bau-Arbeitnehmern in diesem und im nächsten Jahr zwei Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Auch die Auszubildenden wurden nicht vergessen und erhalten insgesamt 300 Euro – tariflich geregelt. Unabhängig davon erhöhen sich laut geltendem Entgelt-Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe die Löhne und Gehälter ab dem 1. April um zwei Prozent.
„Tarifrente Bau“ als Zusatzversicherung
Von den Tarifpartnern am Bau sei mit diesen verschiedenen Maßnahmen „ein attraktives Gesamtpaket für alle Beschäftigten“ geschnürt worden, sagt Schulte-Hiltrop. „Die Bedürfnisse sind damit optimal abdeckt. Gleichzeitig machen wir das Baugewerbe fit für die Zukunft.“
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