Von diesen Benefits profitieren Beschäftigte am Bau

Das Baugewerbe hat seinen Arbeitnehmern viel zu bieten: Lohnerhöhungen, Inflationsausgleichsprämie und Wegezeitentschädigung sind in den Tarifverträgen für das Bauhauptgewerbe festgelegt. Damit ist die Bauwirtschaft für die Zukunft gut aufgestellt, meint Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände.NRW.

Tarifvertrag Bau: Von diesen Benefits profitieren Beschäftigte im Baugewerbe
Tariflich geregelte Lohnerhöhungen, Wegezeitenscgädigung und Inflationsprämien: Das deutsche Baugewerbe hat seinen Arbeitnehmern viel zu bieten. | Foto: Manuel Alvarez/Pixabay

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In diesem Monat taucht sie erstmals auf den Abrechnungszetteln der Bau-Beschäftigten auf: die entfernungsabhängige Wegezeitentschädigung. Sie wird gewerblichen Arbeitnehmern, Angestellten und Polieren im Bauhauptgewerbe, die auf wechselnden Baustellen arbeiten und täglich länger als acht Stunden von zuhause weg sind, seit dem 1. Januar gezahlt. Sie ist eine der Maßnahmen, die das Baugewerbe getroffen hat, um die Beschäftigung für Arbeitnehmer am Bau attraktiv zu machen. Der Weg dahin war nicht einfach. Lange hat die IG Bau sich in schwierigen Tarifverhandlungen dafür einsetzen müssen. Aber die Arbeitgeber sind letztlich darauf eingegangen. „Hier zeigt das Baugewerbe erneut, dass es die aktuellen Herausforderungen mit Hochdruck angeht und sozialverträgliche Lösungen für alle anstrebt“, sagt Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände.NRW. „Die Wegezeitentschädigung ist dabei aber nur ein Faktor von vielen.“

Dass die Bauwirtschaft sich aktiv um die Belange der Beschäftigten kümmere, zeige auch der seit dem 1. Februar geltende Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie, so Schulte-Hiltrop. Er bringt den Bau-Arbeitnehmern in diesem und im nächsten Jahr zwei Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Auch die Auszubildenden wurden nicht vergessen und erhalten insgesamt 300 Euro – tariflich geregelt. Unabhängig davon erhöhen sich laut geltendem Entgelt-Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe die Löhne und Gehälter ab dem 1. April um zwei Prozent.

„Mit all diesen Maßnahmen schnüren wir ein attraktives Gesamtpaket für alle Beschäftigten.“ Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände.NRW | Foto: Bauverbände.NRW
„Mit all diesen Maßnahmen schnüren wir ein attraktives Gesamtpaket für alle Beschäftigten.“ Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände.NRW | Foto: Bauverbände.NRW

„Tarifrente Bau“ als Zusatzversicherung

Tariflich verankert ist in der Bauwirtschaft auch die überbetriebliche Altersvorsorge. Seit 2016 löse die „Tarifrente Bau“ nach und nach die teilweise umlagefinanzierte Rentenbeihilfe ab, so Schulte-Hiltrop. Letztere war wegen des demografischen Wandels problematisch geworden: Immer weniger Bauarbeitnehmern stehen immer mehr Rentenbeihilfebezieher gegenüber. Als neue Zusatzversicherung für alle Beschäftigten ist die „Tarifrente Bau“ kapitalgedeckt und damit resistent gegen die Auswirkungen des demografischen Wandels. Die Beiträge sind bei gewerblichen Arbeitnehmern an die Bruttolohnsumme gekoppelt, bei Angestellten im Bauhauptgewerbe werden sie als Festbetrag entrichtet. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern getragen. Außerdem gibt es seit dem Jahr 2001 eine „tarifliche Zusatzrente“, die über eine monatliche Entgeltumwandlung und einen relativ hohen Arbeitgeberanteil funktioniert.

Von den Tarifpartnern am Bau sei mit diesen verschiedenen Maßnahmen „ein attraktives Gesamtpaket für alle Beschäftigten“ geschnürt worden, sagt Schulte-Hiltrop. „Die Bedürfnisse sind damit optimal abdeckt. Gleichzeitig machen wir das Baugewerbe fit für die Zukunft.“


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