Das sind die Lohnerhöhungen für Bau-Beschäftigte bis 2024

Im kommenden Jahr gibt es wieder Tarifverhandlungen am Bau. Die Laufzeit des aktuell geltenden Entgelt-Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe endet am 31. März 2024. Die letzte Tarifrunde hat den Bau-Beschäftigten Loherhöhnungen und Prämien in mehreren Schritten gebracht.

Tarifvertrag Baugewerbe: Die Lohnerhöhungen für Bau-Beschäftigte bis 2024
Im nächsten Jahr steht wieder eine Tarifrunde am Bau an. Die Laufzeit des aktuell geltenden Entgelt-Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe endet am 31. März 2024. | Foto: Jürgen Rübig auf Pixabay

Bis zum Auslaufen der gültigen Entgelt-Tarifverträge ist es nur noch ein knappes halbes Jahr hin. Im Baugewerbe gibt es jeweils getrennte Lohn- und Gehaltstarifverträge für West- und Ostdeutschland und das Land Berlin, die aber die gleiche Laufzeit haben. Sie dauert noch bis zum 31. März 2024. Erst dann können sie gekündigt und neue Tarifverhandlungen für das Baugewerbe aufgenommen werden.

TV Inflationsausgleichsprämie allgemeinverbindlich

Davon nicht betroffen ist der neue "Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie", der am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist und für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Er bringt den Beschäftigten am Bau zwei Extra-Zahlungen von zusammen 1000 Euro in diesem und im kommenden Jahr. Gewerbliche Arbeitnehmer sowie Angestellte und Poliere erhalten danach also bis spätestens Mit dem September-Lohn/Gehalt 500 Euro extra. Arbeitgeber können das Geld auch in Raten auszahlen. Viele haben das bereits erledigt.

Da der "TV Inflationsausgleichsprämie" nicht Teil der Lohn- und Gehaltstarifverträge ist, berührt er auch nicht die Friedenspflicht der Entgelttarifverträge. Sollten diese im kommenden Jahr gekündigt werden, besteht der TV Inflationsausgleichprämie davon unberührt weiter. Er hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024.

Lohnsteigerungen im Bauhauptgewerbe 2023

Mit dem 1. April 2023 sind die Löhne und Gehälter im Bauhauptgewerbe nochmals um 2 bzw. 2,7 Prozent gestiegen. Diese Lohnerhöhungen waren die letzte Stufe des umfangreichen Tarifabschlusses, der in der Schlichtung der Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe am 15. Oktober 2021 vereinbart wurde. Er hat den Bau-Beschäftigten Lohnerhöhungen in drei Schritten gebracht. Bis zum 1. April 2023 gab es insgesamt 6,2 Prozent mehr Lohn und Gehalt im Westen und 8,5 Prozent im Osten. Diese Lohnanhebungen sind auch ein Ausgleich dafür, dass die pauschalierte Wegezeitentschädigung von 0,5 Prozent des Stundenlohns bzw. Gehalts weggefallen ist. Sie war in der Tarifschlichtung von 2020 festgelegt worden. Nach dem aktuellen Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe gelten seit 2023 neue Regelungen für die Wegezeitentschädigung.

In der folgenden Tabelle sind die jeweiligen Lohnerhöhungen, Prämien und Einmalzahlungen im Bahhauptgewerbe bis zum Jahr 2024 aufgeführt.

Tarifvertrag Bau 2021: Lohnerhöhung in der Übersicht

Lohnerhöhung

West

Ost

Lohnerhöhung zum 1. November 2021

2 Prozent

3 Prozent

Corona-Prämie, fällig mit Januar-Lohn/-Gehalt 2022

500 Euro

220 Euro

Lohnerhöhung zum 1. April 2022

2,2 Prozent

2,8 Prozent

Einmalzahlung, fällig mit Mai-Lohn/-Gehalt 2022

400 Euro

Lohnerhöhung zum 1. April 2023

2 Prozent

2,7 Prozent

Einmalzahlung, fällig mit Mai-Lohn/-Gehalt 2023

450 Euro

Inflationsausgleichsprämie, fällig mit September-Lohn/Gehalt 2023

500 Euro

500 Euro

Inflationsausgleichsprämie, fällig mit September-Lohn/Gehalt 2024

500 Euro

500 Euro

Mindestlohn am Bau abgeschafft

Einen tariflichen Mindestlohn gibt es im Bauhauptgewerbe aktuell nicht. Die Tarifverhandlungen für den Bau-Mindestlohn waren Ende Februar 2022 gescheitert. Auch die Schlichtung brachte keine Einigung. Mit ihrem Nein zum Schlichterspruch im April 2022 haben die Arbeitgeber den Bau-Mindestlohn quasi abgeschafft.

Tariferhöhung, Wegestreckenentschädigung und Ost-West-Angleichung

Schon die Entgelt-Tarifverhandlungen im Herbst 2021, die den aktuell geltenden Tarifvertrag hervorgebracht haben, waren außerst schwierig. Letztlich haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe sowie die Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt (IG Bau) dem Tarifpaket doch zugestimmt. „Wir hatten langwierige und schwierige Verhandlungen mit einer komplizierten und zum Teil auch neuen Materie", sagte Uwe Nostitz, Verhandlungeführer der Arbeitgeber. „Die Einigung auf maßvolle Lohnerhöhungen im Westen, flankiert durch Corona- bzw. Einmalzahlungen, die vereinbarten Schritte zur weiteren Ost-West-Angleichung sowie neue Regelungen zur Wegestreckenentschädigung waren für uns ein akzeptabler Kompromiss.“ Die Mitgliedsunternehmen hätten der Tariferhöhung aufgrund der langen Laufzeit und der damit verbundenen Planungssicherheit sowie dem zeitlichen Vorlauf bis zur Einführung der Wegestreckenentschädigung ab dem Jahr 2023 zugestimmt, so Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie.

890.000 Beschäftigte im Bauhauptgewerbe

Am 15. Oktober 2021 waren die schwierigen Tarifverhandlungen für die bis dato 890.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe beendet worden. Nach fünf Verhandlungs- und zwei Schlichtungsrunden legten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter ein Paket mit 33 Monaten Laufzeit vor. „Wir haben uns bewusst für einen Tarifvorschlag in freien Verhandlungen entschieden, damit die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung bei den Mitgliedsverbänden liegt“, sagte ZDB-Vizepräsident Uwe Nostitz seinerzeit. Die Bundestarifkommission der IG Bau nahm das Tarifergebnis am 27. Oktober 2021 an. Danach wartete die Baubranche auf die Zustimmung der Gremien vom ZDB und HDB. Hätten die Bau-Arbeitgeber nicht angenommen, hätte ein Arbeitskampf gedroht.

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„Branche bleibt damit für Baubeschäftigte weiter attraktiv“

„Es waren wirklich sehr lange und schwierige Verhandlungen und wir sind froh, dass wir trotz der äußerst komplexen Materie eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden haben“, kommentierte Bernhard Sänger, Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses der Bauwirtschaft Baden-Württemberg das Tarifergebnis. Sänger saß für den Südwesten mit am Verhandlungstisch in Berlin. Das Ergebnis wertet er positiv: „Durch diesen Abschluss bleibt unsere Branche für die Baubeschäftigten weiterhin attraktiv, da er sowohl für Wegezeiten als auch für die steigende Inflation einen Ausgleich schafft.“

Die Neuauflage der Tarifbroschüre enthält alle im Baugewerbe aktuell geltenden Tarifverträge und viele für das Baugewerbe wichtige Gesetzestexte. | Foto: Verlagsgesellschaft Rudolf Müller
Die Neuauflage der Tarifbroschüre enthält alle im Baugewerbe aktuell geltenden Tarifverträge und viele für das Baugewerbe wichtige Gesetzestexte. | Foto: Verlagsgesellschaft Rudolf Müller

Buchtipp: Tarifverträge für das Baugewerbe 2023/2024

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hat jetzt eine Neuauflage der „Tarifverträge für das Baugewerbe“ für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte/Poliere herausgegeben. Das Buch von RA Heribert Jöris enthält alle aktuell geltenden Tarifverträge und viele für das Baugewerbe wichtige Gesetzestexte in ihrer aktuellen Fassung. In der Ausgabe 2021/2022 finden sich die neuen Lohn- und Gehaltstarifverträge Ost und West sowie für die Länder Berlin und Bayern und die Tarifverträge über eine zusätzliche Altersvorsorge sowie über das Sozialkassenverfahren vom November 2021. Ebenfalls enthalten sind der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) sowie der Rahmentarifvertrag für Angestellte und Poliere (RTV), die beide am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind.

Das Buch mit 456 Seiten gibt es für 47,– Euro im Buchhandel unter der ISBN 978-3-481-04484-8

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