Neuer Haustarif bei Hochtief steht
Die Verhandlungen über den Haustarifvertrag 2021 bei Hochtief sind abgeschlossen: Die Beschäftigten des größten Bauunternehmens Deutschlands erhalten bis 2024 insgesamt 6,4 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Dazu kommen die Wegezeitentschädigung und eine Corona-Prämie. Die IG Bau zeigt sich mit dem Abschluss sehr zufrieden.
Das Mischen wird digital
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Seit dem 1. September haben die Arbeitnehmervertreter unter der Leitung von Nicole Simons, Mitglied des Bundesvorstandes der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, in Essen verhandelt. Jetzt hat die IG Bau dem Ergebnis zugestimmt. Danach werden die Löhne und Gehälter der Beschäftigten inklusive der Auszubildenden von Hochtief in drei Schritten um insgesamt 6,4 Prozent angehoben. Dabei werden den Auszubildenden erstmals die gleichen Tariferhöhungen gewährt.
Corona-Prämie in drei Teilen
Zudem zahlt der Konzern jedem Beschäftigten im Frühjahr 2022 zwei Corona-Prämien in Höhe von zusammen 900 Euro, die Auszubildenden bekommen 450 Euro ausbezahlt. Weitere 200 Euro als Einmalzahlung gibt es zusätzlich im Mai 2023. Die Laufzeit des neuen Haustarifvertrages erstreckt sich vom 1. Oktober dieses Jahres bis zum 30. Juni 2024.
IG Bau-Verhandlungsführerin Nicole Simons zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Mit der Lohnsteigerung werde, so Simons, der Einsatz der Frauen und Männer auf den Baustellen und in den Büros in der schwierigen Zeit der Pandemie honoriert. „Es wäre auch verwunderlich gewesen, wenn der Baukonzern die immer noch hervorragende Auftrags- und Geschäftslage außer Acht gelassen hätte“, sagte Simons, die seit Mai 2016 Mitglied im Aufsichtsrat der Hochtief AG ist.
Neuer Wegezeit-Ausgleich ab Januar
Bereits zum 1. Januar 2022 wird nach Angaben der IG Bau die komplette Regelung zur Wegezeitentschädigung übernommen, die zuletzt im Bauhauptgewerbe ausgehandelt wurde. Danach erhalten die Beschäftigten für lange Anfahrtswege zu den Baustellen einen Ausgleich.
Haustarifverträge bei Hochtief seit vier Jahren
Ost-West-Angleich bei Hochtief schon in Kraft
Der aktuelle Flächentarifvertrag für das Bauhauptgewerbe, der erst nach langwierigen Verhandlungen in der Schlichtung erzielt wurde, sieht einen vollständigen Ost-West-Angleich bei den Gehältern bis zum Jahr 2026 vor. Die Tarifpartner haben sich aber darauf verständigt, dass einzelne Betriebe dies per Haustarifvertrag auch schon früher vereinbaren können. Bei Hochtief wurde der Ost-West-Einkommensangleich schon im Jahr 2018 vollzogen.
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