IG Bau: Deutlich mehr Geld in den Portemonnaies der Beschäftigten

Die langen und harten Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe haben sich gelohnt, meint die IG Bau. Neben der Wegezeitentschädigung und dem Ost-West-Angleich feiert die Gewerkschaft weitere wichtige Erfolge. Ein Kommentar von André Grundmann, Leiter der Region Nord bei der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

IG Bau: Tarifeinigung bringt Beschäftigten mehr Geld
Fur die Bau-Beschäftigten hat die schwierige Tarifrunde 2021 mehr Geld im Portemonnaie gebracht. | Foto: B_I MEDIEN

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Hinter uns liegt eine der schwierigsten und komplexesten Tarifrunden im Bauhauptgewerbe der vergangenen 20 Jahre. Am Ende sind höhere Einkommen, eine echte Wegzeitentschädigung, die Angleichung der Ost- an die Westeinkommen sowie eine neue Regelung der Mindesturlaubsvergütung herausgekommen. Mit diesem Abschluss ist es den Tarifpartnern – wenn auch in letzter Sekunde ¬– gelungen, über die Jahre aufgelaufene Probleme zu beseitigen und fortschrittliche Vereinbarungen zu treffen. Die vielen Aktionen der Beschäftigten in den Baubetrieben und in der Öffentlichkeit gingen Hand in Hand mit den Verhandlungen und haben diesen Erfolg erst ermöglicht. Nicht zu vergessen: Wir standen bis kurz vor Ende der Erklärungsfrist vor einem Arbeitskampf.

Wegezeitentschädigung als „großer Wurf“

Ein wirklich großer Wurf ist die Wegezeitentschädigung für alle Baubeschäftigten in Ost und West vom Jahr 2023 an. Vor allem: Es handelt sich hier um Nettobeträge! Dabei ist es uns als IG Bau hervorragend gelungen, nun endlich die Baubeschäftigten angemessen für die täglichen und wöchentlichen Fahrten zu ihren Einsatzorten zu entschädigen. Zwischen 6 und 9 Euro gibt es pro Tag. Und sollten die Baustellen für eine tägliche Heimfahrt zu weit entfernt liegen, bekommen die Baubeschäftigten zwischen 9 und 39 Euro pro Fahrt, also in der Regel 18 bis 78 Euro pro Woche. Zudem wurde noch der Verpflegungszuschuss um 4 Euro zusätzlich erhöht, wenn die Unterkunft außerhalb der Baustelle liegt.

Wichtig war für uns auch, diese Wegezeitentschädigung als einen ersten großen Schritt zu betrachten. Deshalb wurde für die entsprechenden Paragrafen in den Tarifverträgen für Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer*innen ein Sonderkündigungsrecht festgeschrieben. Damit werden weitere Schritte ab dem Jahr 2026 möglich, ohne dass die Rahmentarifverträge in Gänze gekündigt werden müssen.

„Lohnmauer“ in den Tarifverträgen verschwindet

Wir schreiben das Jahr 31 nach der Deutsch-Deutschen Wiedervereinigung. Und noch immer ist in unseren Tarifverträgen eine Lohnmauer. Das ist kaum zu ertragen und jungen Menschen nicht wirklich vermittelbar. Angeblich unterschiedliche Produktivität und Leistungsvermögen sowie Kostenstrukturen wurden als Argumente herangezogen. Diese eklatante Ost-West-Ungerechtigkeit hat aber vor allem etwas mit der Einstellung und der Mentalität einiger Arbeitgeber*innen im Osten zu tun, die die schnelle Gewinnmaximierung als Priorität eins sehen. Und mit Arbeitnehmer*innen, die sich nicht genügend wehren.

Das Ziel der IG Bau war und ist es, die Tarifverträge Ost an die Lohn- und Gehaltstarifverträge West anzugleichen. Die Arbeitgeber verfolgen genau das umgekehrte Ziel, nämlich die Löhne im Westen zu senken. Das wollten wir unter allen Umständen verhindern. Dazu mussten wir eine „kleine Operation“ vornehmen. Bedeutet: Die Löhne und Gehälter steigen im Osten stärker als im Westen, konkret um 2,3 Prozent. Damit die West-Kollege*innen nicht weniger bekommen als ihre Kolleg*innen im Osten, gibt es dafür Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 1.350 Euro. Während sich die Löhne im Westen insgesamt tabellenwirksam um 6,2 Prozent erhöhen, erhöhen sie sich im Tarifgebiet Ost um 8,5 Prozent.

Darüber hinaus konnte in dieser Tarifrunde auch erreicht werden, dass der überfällige Ost-West-Angleich spätestens mit Abschluss der Lohn- und Gehaltsrunde 2026 umgesetzt wird. Da uns das als IG Bau zu langsam geht, haben wir in die Tarifverträge verhandelt, dass über Haustarifverhandlungen die Angleichung früher umgesetzt werden kann. Ein zusätzlicher Erfolg!

„Mit Einführung der Mindesturlaubsvergütung wird den Beschäftigten für jede Stunde, für die sie wegen Kurzarbeit, Saison-Kurzarbeit oder Krankheit keinen Bruttoverdienst haben, Geld auf ihrem Urlaubskonto gutgeschrieben.“ André Grundmann, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Leiter der Region Nord | Foto: IG BAU
„Mit Einführung der Mindesturlaubsvergütung wird den Beschäftigten für jede Stunde, für die sie wegen Kurzarbeit, Saison-Kurzarbeit oder Krankheit keinen Bruttoverdienst haben, Geld auf ihrem Urlaubskonto gutgeschrieben.“ André Grundmann, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Leiter der Region Nord | Foto: IG BAU

Urlaubsvergütung jetzt EU-konform

Ein weiterer – in der Öffentlichkeit kaum beachteter – für Bauleute wichtiger Tariferfolg ist die Herstellung der Europarechtskonformität der Mindesturlaubsvergütung. Das Problem: Da bislang die Urlaubsvergütung aus dem Bruttoverdienst der Beschäftigten errechnet wird, beträgt diese zusätzliche Zahlung bislang in manchen Fällen genau dann 0 Euro, wenn es gar kein Brutto gibt. Dieses Problem ist mit dem neuen Tarifvertrag behoben. Mit Einführung der Mindesturlaubsvergütung wird den Beschäftigten für jede Stunde, für die sie wegen Kurzarbeit, Saison-Kurzarbeit oder Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung keinen Bruttoverdienst haben, Geld auf ihrem Urlaubskonto gutgeschrieben. Seit 2013 gilt: für die ersten 90 Saison-Kurzarbeiter Stunden pro Winter gibt es keinen bezahlten Urlaub. Das entspricht etwa einem unbezahlten Urlaubstag. Wenn man bedenkt, dass ein Tag Urlaub im Durchschnitt ungefähr 200 Euro wert ist, ist das ganz schön viel Geld. Jetzt ist es uns endlich gelungen, diese komplizierte Regelung abzuschaffen: Ab dem Jahr 2023 gibt es für jede Stunde, in der Saison-Kurzarbeitergeld bezogen wird, einen Anspruch auf die Mindesturlaubsvergütung!

Tarifpartnerschaft leben in den Verbänden

Nun, bei allem Ärger am Verhandlungstisch, haben sich am Ende die Tarif- und Sozialpartner auf einen guten Kompromiss geeinigt. Wir haben hart verhandelt und sind zu einem guten Ergebnis gekommen. Und diese Tarif- und Sozialpartnerschaft sollte auch in den einzelnen Landesverbänden gelebt werden. Zum Wohle der Deutschen Bauwirtschaft und der derzeit großen Herausforderungen.

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