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Schneller Schiedsspruch fürs Baugewerbe

Im Mindestlohn-Tarifkonflikt des Bauhauptgewerbes gibt es einen Schiedsspruch. Nach dem Vorschlag von Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel soll der Bau-Mindestlohn 1 um 35 und der Mindestlohn 2 um 20 Cent angehoben werden. Bis zum 17. Januar haben die Gremien der Tarifpartner Zeit, über die Annahme des Schiedsspruches abzustimmen.

Mindestlohn-Tarifkonflikt: Schneller Schiedsspruch fürs Baugewerbe
Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen gab es einen schnellen Schlichterspruch im Tarifstreit um die Bau-Mindestlöhne. | Foto: Andreas Lischka/Pixabay

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Nach über 14 Stunden Verhandlung in Berlin legte der neue Bau-Schlichter am Donnerstag einen Vorschlag vor, den die Beisitzer der Tarifvertragsparteien mehrheitlich mittragen konnten. Danach wird der Mindestlohn 2, den die Bau-Arbeitgeber gern abgeschafft sähen, ab dem 1. April um 20 Cent erhöht auf 15,40 Euro in den West-Bundesländern und 15,25 Euro in Berlin. Der Mindestlohn 1 soll um 35 Cent auf 12,55 Euro angehoben werden. Der neue Mindestlohntarifvertrag soll für das kommende Jahr mit einer Laufzeit vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

„Der Vorschlag vermeidet eine längere Mindestlohn-Lücke.“ Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie | Foto: HDB
„Der Vorschlag vermeidet eine längere Mindestlohn-Lücke.“ Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie | Foto: HDB

Kein Aus für Mindestlohn 2

Aus Arbeitgebersicht wurde der Knackpunkt der Verhandlungen – eine neue Mindestlohn-Struktur – nicht gelöst, die Abschaffung des Mindestlohns 2 wird weiterhin nicht angegangen. „Unser Ziel der Schaffung eines einheitlichen und leicht zu kontrollierenden Bau-Mindestlohns wurde nicht erreicht“, sagte die Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Aufgeben wollen die Bau-Arbeitgeber dieses Ziel aber nicht, es sei „nur verschoben“, so der alternierende Verhandlungsführer Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Allerdings vermeide der Vorschlag laut Beeke eine längere Mindestlohn-Lücke.

Die Beibehaltung von Mindestlohn 2 hatte für die IG Bau in den Verhandlungen oberste Priorität. Der IG Bau-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer der Gewerkschaft, Robert Feiger, zeigte sich zufrieden: „Das Wichtigste ist, dass es auf dem Bau auch weiterhin zwei Branchen-Mindestlöhne und damit Lohnhaltelinien nach unten – insbesondere für fachliche Arbeiten – geben soll.“ Es sei nun Sache der Arbeitgeber-Verbände, den „Rufen nach Lohndrückerei in den eigenen Reihen“ entgegenzutreten und für Einigkeit in ihren Landesverbänden zu sorgen.

Annahme-Frist verlängert

Genau das könnte zum Problem werden. Bis zum 17. Januar wird den Gremien der Tarifpartner Zeit gegeben, über den Schiedsspruch abzustimmen. Das ist – sicherlich auch den Feiertagen geschuldet – eine deutlich längere Frist als im Schlichtungsabkommen vorgesehen. Wird der Schiedsspruch angenommen, würden die Sozialpartner die Allgemeinverbindlichkeit der neuen Mindestlöhne beantragen, teilten HDB und ZDB mit. Damit würden die Regelungen für alle im Bauhauptgewerbe tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland gelten.

Dass die vereinbarten Branchenmindestlöhne bei einer Annahme des Schiedsspruchs erst im April in Kraft treten, sieht die Gewerkschaft allerdings kritisch. Die Übergangsphase sei „ein Wagnis“, so IG Bau-Vize Dietmar Schäfers, und könne vereinzelt zur Belastungsprobe für die Bauwirtschaft werden.

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