Schneller Schiedsspruch fürs Baugewerbe
Im Mindestlohn-Tarifkonflikt des Bauhauptgewerbes gibt es einen Schiedsspruch. Nach dem Vorschlag von Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel soll der Bau-Mindestlohn 1 um 35 und der Mindestlohn 2 um 20 Cent angehoben werden. Bis zum 17. Januar haben die Gremien der Tarifpartner Zeit, über die Annahme des Schiedsspruches abzustimmen.
Das Mischen wird digital
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Nach über 14 Stunden Verhandlung in Berlin legte der neue Bau-Schlichter am Donnerstag einen Vorschlag vor, den die Beisitzer der Tarifvertragsparteien mehrheitlich mittragen konnten. Danach wird der Mindestlohn 2, den die Bau-Arbeitgeber gern abgeschafft sähen, ab dem 1. April um 20 Cent erhöht auf 15,40 Euro in den West-Bundesländern und 15,25 Euro in Berlin. Der Mindestlohn 1 soll um 35 Cent auf 12,55 Euro angehoben werden. Der neue Mindestlohntarifvertrag soll für das kommende Jahr mit einer Laufzeit vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2020 gelten.
Kein Aus für Mindestlohn 2
Die Beibehaltung von Mindestlohn 2 hatte für die IG Bau in den Verhandlungen oberste Priorität. Der IG Bau-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer der Gewerkschaft, Robert Feiger, zeigte sich zufrieden: „Das Wichtigste ist, dass es auf dem Bau auch weiterhin zwei Branchen-Mindestlöhne und damit Lohnhaltelinien nach unten – insbesondere für fachliche Arbeiten – geben soll.“ Es sei nun Sache der Arbeitgeber-Verbände, den „Rufen nach Lohndrückerei in den eigenen Reihen“ entgegenzutreten und für Einigkeit in ihren Landesverbänden zu sorgen.
Annahme-Frist verlängert
Genau das könnte zum Problem werden. Bis zum 17. Januar wird den Gremien der Tarifpartner Zeit gegeben, über den Schiedsspruch abzustimmen. Das ist – sicherlich auch den Feiertagen geschuldet – eine deutlich längere Frist als im Schlichtungsabkommen vorgesehen. Wird der Schiedsspruch angenommen, würden die Sozialpartner die Allgemeinverbindlichkeit der neuen Mindestlöhne beantragen, teilten HDB und ZDB mit. Damit würden die Regelungen für alle im Bauhauptgewerbe tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland gelten.
Dass die vereinbarten Branchenmindestlöhne bei einer Annahme des Schiedsspruchs erst im April in Kraft treten, sieht die Gewerkschaft allerdings kritisch. Die Übergangsphase sei „ein Wagnis“, so IG Bau-Vize Dietmar Schäfers, und könne vereinzelt zur Belastungsprobe für die Bauwirtschaft werden.
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