Schlichter gefunden, Termin steht

In den festgefahrenen Tarifstreit um die Mindestlöhne für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe kommt endlich wieder Bewegung: Gestern hat die IG BAU die Schlichtung angerufen. Neuer Schlichter für das Baugewerbe ist der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel. Der erste Schlichtungstermin ist am kommenden Mittwoch.

Mindestlohn-Tarifstreit am Bau: Schlichter gefunden, Termin steht
Hoffnungsschimmer: Im Hotel RIU Plaza Berlin treffen sich am 18. Dezember die Vertreter von IG Bau, ZDB und HDB mit Prof. Rainer Schlegel als Schlichter, um eine Einigung im Tarifstreit zu den Bau-Mindestlöhnen zu finden. | Foto:Hotel RIU Plaza Berlin

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Die Tarifparteien sind der Empfehlung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, gefolgt und haben sich auf Prof. Schlegel als unparteiischen Vorsitzenden der Zentralschlichtungsstelle des Baugewerbes geeinigt. Für dieses Amt wurde er auf drei Jahre berufen. Sein Vorgänger, Bundesminister a.D. Wolfang Clement, hatte seit 2006 fünf Bau-Tarifkonflikte erfolgreich geschlichtet. Schlegel verfüge als langjähriger Bundesrichter und als Präsident des Bundessozialgerichts über ausgezeichnete Erfahrungen, strittige Situationen zur Einigung zu führen oder selbst eine befriedende Entscheidung zu treffen, teilten IG Bau, ZDB und HDB gemeinsam mit.
Er ist der neue Schlichter für das Baugewerbe: Prof. Rainer Schlegel | Foto: Bundessozialgericht/PicturePeople, Kassel
Er ist der neue Schlichter für das Baugewerbe: Prof. Rainer Schlegel | Foto: Bundessozialgericht/PicturePeople, Kassel

Weg zu einem Schiedsspruch freigemacht

Der Termin für die erste Schlichtungsrunde wurde auf den 18. Dezember festgelegt, sie findet in Berlin statt. Die Verhandlungsführung für die Arbeitgeberverbände übernehmen die Vizepräsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Jutta Beeke und Uwe Nostitz. Für die Gewerkschaft führen Robert Feiger, Bundesvorsitzender, und der stellvertretende Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers die Verhandlungen. Damit keine Pattsituation entstehen kann, hat der Schlichter ebenfalls ein Stimmrecht. Damit sei nun der Weg zu einem Schiedsspruch geebnet, zeigten sich die Tarifparteien hoffnungsfroh.

Mindestlohn-Tarifvertrag gilt nur noch 20 Tage

Dafür wird es auch höchste Zeit, denn das Bauhauptgewerbe braucht eine Anschlussregelung für den aktuellen Mindestlohn-Tarifvertrag, der nur noch bis zum 31. Dezember gilt. Ob es noch in diesem Jahr zu einer Einigung kommt, ist allerdings fraglich, denn das Procedere könnte sich nochmals in die Länge ziehen. 14 Kalendertage nach der ersten Zusammenkunft der Schlichtungsstelle muss es zu einem Schiedsspruch kommen. Wird er mehrheitlich getroffen, bleiben den Tarifparteien weitere 14 Tage Zeit, um ihn abzulehnen oder anzunehmen. Erst dann könnte dafür die Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden.

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Überraschung noch vor Weihnachten?

Können sich die Vertreter aber einstimmig auf einen frühen Schiedsspruch einigen, wäre er sofort wirksam. Das wäre nach diesen langwierigen und äußerst schwierigen Verhandlungen – die Gespräche waren Ende Oktober nach drei Runden ergebnislos abgebrochen worden – allerdings eine große Überraschung.

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