Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe angehoben
Die Tarifparteien im Bauhauptgewerbe haben sich auf eine Erhöhung der Mindestlöhne geeinigt. Rückwirkend ab dem 1. Januar steigen die Mindestlöhne um jeweils 30 Cent. Die Tarifstruktur, bei der für die alten Bundesländer ein höherer Mindestlohn für Facharbeiten gilt, wird beibehalten.
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Mit großer Mehrheit haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG Bau) das Ergebnis der Verhandlungen, das am 17. Dezember erzielt worden war, angenommen. Das teilten die Tarifpartner jetzt gemeinsam mit.
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Danach wird der Mindestlohn 1, der bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau gilt, rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres von 12,55 auf 12,85 Euro angehoben, der Mindestlohn 2 (West), der für fachlich begrenzte Tätigkeiten gezahlt wird, steigt von 15,40 auf 15,70 Euro. In Berlin erhöht sich der Mindestlohn 2 von 15,25 auf 15,55 Euro. Die Laufzeit des neuen Mindestlohntarifvertrags beträgt zwölf Monate.
Die Tarifparteien beantragen nun die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die letzte Vereinbarung zum Mindestlohntarif, die seit April 2020 galt, hatte nur eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. In der damaligen Verhandlungsrunde hatten die Arbeitgebervertreter für die Abschaffung des Mindestlohns 2 votiert.
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