Saison-Kurzarbeitergeld auch im Sommer?
Sahara-Hitze in Deutschland: Bei Temperaturen von 30 Grad und mehr stehen viele Baumaschinen still, für Bauarbeiter bestehen erhöhte Gesundheitsgefahren. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg fordert, die Regelungen zur Schlechtwetterzeit anzupassen und das Saison-Kurzarbeitergeld auf die Sommermonate auszuweiten.
Das Mischen wird digital
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Im Winter werden witterungsbedingte Arbeitsausfälle am Bau durch das umlagenfinanzierte Saison-Kurzarbeitergeld aufgefangen, im Sommer bislang aber noch nicht. Hier müsse der Klimawandel zu einem Umdenken führen, meint Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau: „Die Bauunternehmen können ihre vollen Auftragsbücher nicht abarbeiten, da sie bestimmte Baustoffe bei heißen Temperaturen nicht ordnungsgemäß verarbeiten können.“ Zudem würden die Mitarbeiter bei andauernder Hitze Gesundheits- und Unfallgefahren ausgesetzt. Das könnten die Unternehmen nicht schultern.
Ausfälle wegen Witterung nicht nur bei Kälte
Das Saison-Kurzarbeitergeld greift in der Schlechtwetterzeit. Die wird bisher vom Gesetzgeber und den Tarifvertragsparteien nur im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März gesehen. Kann in anderen Monaten aus Witterungsgründen nicht gearbeitet werden, haben gewerbliche Arbeitnehmer in Bauunternehmen keinen Anspruch auf Lohn. Diese Regelung müsse angesichts des zweiten Hitzesommers in Folge überdacht werden, so Schreiner. Für die Baubetriebe müssten Regelungen geschaffen werden, auf deren Basis sie ihre Mitarbeiter auch in den Sommermonaten nur arbeiten ließen, wenn es die Witterung zulasse. Die Ausweitung auf die Sommermonate würde den Betrieben helfen, wirtschaftliche Risiken, die durch hohe Temperaturen verursacht werden, besser kalkulieren und ihre Arbeitnehmer besser schützen zu können.
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