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Bauindustrie fordert Fairness von den Kommunen in Hessen

Anders als Bund und Land übernehmen Landkreise, Städte und Kommunen in Hessen coronabedingte Mehrkosten bei Bauaufträgen bisher nicht. Erlasse des Bundes werden auf kommunaler Ebene ignoriert, kritisiert der Bauindustrieverband. Hauptgeschäftsführer Dr. Burkhard Siebert hat die Kommunen aufgefordert, ihre Blockadehaltung zu überdenken.

Corona-Mehrkosten: Bauindustrie fordert Fairness von den Kommunen in Hessen
„Die Erlasslage des Bundes darf von der kommunalen Ebene nicht länger ignoriert werden." Dr. Burkhard Siebert, HGF Bauindustrie Hessen-Thüringen | Foto: Bauindustrie Hessen-Thüringen

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Bauunternehmen müssen aktuell einen deutlich erhöhten Aufwand beim Betrieb von Baustellen leisten, so beispielweise bei Anfahrt, Unterbringung, Hygiene und Arbeitsschutz. Diese Maßnahmen werden von den Bauunternehmen vorfinanziert, so der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen Dr. Burkhard Siebert. Dazu kämen Beeinträchtigungen unter anderem durch Personalengpässe, Quarantäneauflagen, Baustellenschließungen sowie Verzögerungen bei Subunternehmern, Auftraggebern und Behörden.

Bei Baumaßnahmen auf kommunaler Ebene müssen die ausführenden Bauunternehmen coronabedingte Mehrkosten bisher allein tragen, kritisiert Siebert. Laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B § 4 Abs 1) habe aber der Auftraggeber für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen.

Erlasse zu Mehrkosten und Preisgleitklauseln

Laut eines Erlasses des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat aus dem Juni 2020 trägt der Bund die coronabedingten Mehrkosten für seine Baumaßnahmen. Auch das Land Hessen wendet diese Regelung für seine Baumaßnahmen an. „Die Landkreise, Städte und Kommunen in Hessen tun dies allerdings nicht, sie antworten noch nicht einmal auf unsere diesbezüglichen Anfragen“, so Siebert.

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Zudem habe das Bundesinnenministerium im Mai 2021 erlassen, dass wegen der aktuellen Preissteigerungen von Baustoffen bei seinen Baumaßnahmen Preisgleitklauseln vereinbart werden können. „Dieser Erlass wird vom Land Hessen bei Landesmaßnahmen ebenfalls angewendet. Aber auch hier blockieren Landkreise, Städte und Kommunen“, kritisiert Siebert und fordert dazu „faire Gespräche“. „Die Erlasslage des Bundes darf von der kommunalen Ebene nicht länger ignoriert werden."

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