Bauindustrie fordert Fairness von den Kommunen in Hessen
Anders als Bund und Land übernehmen Landkreise, Städte und Kommunen in Hessen coronabedingte Mehrkosten bei Bauaufträgen bisher nicht. Erlasse des Bundes werden auf kommunaler Ebene ignoriert, kritisiert der Bauindustrieverband. Hauptgeschäftsführer Dr. Burkhard Siebert hat die Kommunen aufgefordert, ihre Blockadehaltung zu überdenken.
Das Mischen wird digital
Zum Jubiläum präsentiert Collomix die komplett neue Rührwerksreihe XQ mit neuen Antrieben, digitaler Display-Steuerung und hoher Geräuschreduktion.
Bauunternehmen müssen aktuell einen deutlich erhöhten Aufwand beim Betrieb von Baustellen leisten, so beispielweise bei Anfahrt, Unterbringung, Hygiene und Arbeitsschutz. Diese Maßnahmen werden von den Bauunternehmen vorfinanziert, so der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen Dr. Burkhard Siebert. Dazu kämen Beeinträchtigungen unter anderem durch Personalengpässe, Quarantäneauflagen, Baustellenschließungen sowie Verzögerungen bei Subunternehmern, Auftraggebern und Behörden.
Bei Baumaßnahmen auf kommunaler Ebene müssen die ausführenden Bauunternehmen coronabedingte Mehrkosten bisher allein tragen, kritisiert Siebert. Laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B § 4 Abs 1) habe aber der Auftraggeber für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen.
Erlasse zu Mehrkosten und Preisgleitklauseln
Laut eines Erlasses des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat aus dem Juni 2020 trägt der Bund die coronabedingten Mehrkosten für seine Baumaßnahmen. Auch das Land Hessen wendet diese Regelung für seine Baumaßnahmen an. „Die Landkreise, Städte und Kommunen in Hessen tun dies allerdings nicht, sie antworten noch nicht einmal auf unsere diesbezüglichen Anfragen“, so Siebert.
Im Bau kennen wir uns aus!
Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.
Gleich abonnieren!
Zudem habe das Bundesinnenministerium im Mai 2021 erlassen, dass wegen der aktuellen Preissteigerungen von Baustoffen bei seinen Baumaßnahmen Preisgleitklauseln vereinbart werden können. „Dieser Erlass wird vom Land Hessen bei Landesmaßnahmen ebenfalls angewendet. Aber auch hier blockieren Landkreise, Städte und Kommunen“, kritisiert Siebert und fordert dazu „faire Gespräche“. „Die Erlasslage des Bundes darf von der kommunalen Ebene nicht länger ignoriert werden."
Lesen Sie dazu auch:
Neueste Beiträge:
Meistgelesene Artikel
Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?
Bauleistungen
Dienstleistungen
Lieferleistungen
Verwandte Bau-Themen:
Top Bau-Themen:
Jetzt zum Newsletter anmelden:
Lesen Sie Nachrichten zu Bauwirtschaft und Baupolitik aus erster Hand. Plus: Hoch-, Tief- und Straßenbau.