Bund will Preisgleitklauseln bei Bauaufträgen prüfen
Bundesinnenminister Seehofer hat auf die Forderung der Baubranche nach der verstärkten Anwendung von Preisgleitklauseln reagiert. In Vergabeverfahren aus dem Bereich des Bundesministeriums soll künftig geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln vorliegen. Ein ähnliches Signal wird aus dem Bundesverkehrsministerium erwartet.
Das Mischen wird digital
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Seit Monaten steigen die Kosten für Baumaterial überdurchschnittlich an. Das Risiko tragen bisher meist die Auftragnehmer allein. Die Spitzenverbände von Bauindustrie und Baugewerbe sowie die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) haben deshalb von den öffentlichen Auftraggebern gefordert, bei Auftragsvergaben an Baufirmen verstärkt Preisgleitklauseln zu vereinbaren.
Das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat in einem Schreiben an die BVMB angekündigt, dass in jedem Vergabeverfahren aus seinem Bereich künftig geprüft werde, ob die Voraussetzungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln vorliegen. Vor allem wenn „Sprünge von mehreren Indexpunkten pro Monat“ in den Preisindizes des Statistischen Bundesamts zu verzeichnen seien, liege ein besonders hohes Wagnis der Bieter vor, das die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln nahelege, heißt es in der Mitteilung.
Auch das Bundesverkehrsministerium habe signalisiert, dass es für den Verkehrsbereich kurzfristig eine ähnliche Regelung geben soll, sagte Dirk Stauf, Geschäftsführer Recht bei der BVMB: „Wir erwarten, dass dem Vorbild des Bundesinnenministeriums jetzt auch schnell weitere öffentliche Auftraggeber folgen und insbesondere auch die Länder und kommunalen Auftraggeber zeitnah nachziehen.“
Faire Lösung auch für Verzögerungen gefordert
Eine Stoffpreisgleitklausel ermöglicht es einem ausführenden Bauunternehmen, unvorhergesehene Steigerungen seiner Materialeinkaufspreise zum Teil an den Auftraggeber nach einem zuvor festgelegten Schema weiterzugeben. Eine solche Risikoaufteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sei auch in Bezug auf die aktuellen Bauzeitverzögerungen durch Lieferengpässe bei Baumaterial nötig, so Stauf. Es dürfe nicht sein, dass nur die Baufirmen im Risiko stünden, Verzögerungsschäden zahlen zu müssen, obwohl sie den Verzug nicht selbst verursacht haben.
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