Patentstreit um ein Glas-WDVS

Um das System weber.therm style hat sich ein Patentstreit zwischen dem Erfinder Betoglass und dem Vermarkter Saint Gobain Weber entwickelt. Peter Böe, Geschäftsführer der Betoglass Deutschland GmbH aus Oberhausen, wirft Saint Gobain vor, ihn „abgezogen“ zu haben und sich nun mit falschen Federn zu schmücken.

Betoglass vs. Saint Gobain: Patentstreit um ein Glas-WDVS
Die Fassaden der Waterhouses auf der IBA in Hamburg wurden mit dem System „weber.therm style Glas“ erstellt. | Foto: IBA Hamburg GmbH/Johannes Arlt

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Ein Wärmedämmverbundsystem mit aufgeklebter Glasoberfläche, ohne sichtbare Befestigung – das ist elegant, individuell, besonders. Etwas das Architekten lieben. Kein Produkt für den Massenmarkt, sondern nur für das anspruchsvolle Objektgeschäft gedacht. Das Glas-WDVS hat im letzten Jahr sogar den begehrten Red Dot Award für Produktdesign erhalten. Die Idee für die Glasfassade auf Wärmedämmung stammt vom Oberhausener Unternehmen Betoglass Deutschland. Das mittelständische Unternehmen ging über Jahre finanziell an seine Grenzen, um die DIBt-Zulassung für seine Patente zu erwirken. Die Lizenz für die Vermarktung vergab Betoglass im März 2013 an Weber, das Düsseldorfer Tochterunternehmen des internationalen Baustoffkonzerns Saint Gobain (SGW). Das System wurde unter dem Namen „weber.therm style Glas“ auf den Markt gebracht. Zwei Jahre lang war SGW Lizenznehmer des Verfahrens. Jetzt ist die Übernahme des Patents durch SGW gescheitert.
Mit dem System ist es erstmals möglich, Glaselemente auf einem Wärmedämm-Verbundsystem zu verkleben. Die Grafik stammt aus einer SGW-Pressemitteilung zum Red dot-Award von 2014.
Mit dem System ist es erstmals möglich, Glaselemente auf einem Wärmedämm-Verbundsystem zu verkleben. Die Grafik stammt aus einer SGW-Pressemitteilung zum Red dot-Award von 2014.

1,5 Millionen Euro habe er von der geplanten Patentübernahme erwartet, sagt Peter Böe. Doch der Deal kam nicht zustande, die Tochter des französischen Konzerns trat von der geplanten Übernahme zurück. „Als Lizenznehmer hat Saint Gobain von unseren Erfahrungen profitiert, jetzt fühlen sie sich reif für den Alleingang und stellen sich selbst als Entwickler dar,“ so Böe. Dabei will er den Weber-Mitarbeitern keinen Vorwurf machen. Es seien „Funktionsträger in den obersten Konzernetagen, die Partnern vor Ort in den Rücken fallen: Den Heiligen (Saint) führen sie im Namen, von Wirtschaftsethik keine Spur.“ Als Ideengeber fühle er sich „seitens Saint Gobain von Konzernen abgezogen“.

SGW: Patent für neues Verfahren angemeldet

Von SGW heißt es, man habe sich mit dem Ablauf der Lizenznehmerschaft entschieden, von der durch Betoglass angebotenen Übernahme des Verfahrenspatents Abstand zu nehmen. Das Verfahren habe sich in der Praxis als nicht optimal erwiesen, sagt Bruno Reisch, Direktor für Forschung und Entwicklung bei der Saint Gobain Weber GmbH. „Aus diesem Grund hat unsere Forschungsabteilung ein neues, für unseren Anwendungsbereich besseres Verfahren entwickelt und zum Patent angemeldet.“ Der „neuartige Ansatz“ von SGW ermögliche es, unterschiedliche Oberflächenmaterialien wie Basalt, Sichtbeton, Corten-Stahl oder eben großformatige farbige Glaselemente auf einer durchgehenden Dämmebene zu verkleben. Das System benötige keine sichtbaren Befestigungen und erlaube die Kombination verschiedener Oberflächen an der Fassade. Eine allgemein bauliche Zulassung gibt es noch nicht.

Böe: Saint Gobain wirbt mit Betoglass-Zulassung

Um die Zulassung geht es jetzt im Streit der beiden Unternehmen. In der Heinze-Datenbank ist weber.therm style Glas nach wie vor mit der Zulassungsnummer Z-33.49-1364 zu finden. Das aber ist die Zulassung für das Betoglass-System. Das Oberhausener Unternehmen schreibt dazu: „Nur Materialien von Betoglass Deutschland haben die hohen Prüfungsauflagen erfüllt, um die DIBt-Zulassung zu erhalten. Nur Betoglass Deutschland verfügt über die DIBt-Zulassung. Objekte, die während der Lizenzvereinbarung mit Weber.therm Style Glas entstanden, basieren auf dieser Betoglass-Zulassung. Bei Patentübernahme wäre sie mit überschrieben worden.“ Ohne das angeblich neue System von SGW im einzelnen zu kennen, geht Böe davon aus, dass es sich hierbei um eine Verletzung seines Patents handelt.

Vorwurf: "Unlauterer Wettbewerb"

Ärgerlich für Böe ist auch, dass SG Weber mit dem Betoglass-Verfahren Preise wie den Red dot-Award und den Materialica Award erhalten hat. Nun schmückt sich die Konzerntochter weiter mit diesen Auszeichnungen, der Name Betoglass wird aber mit keinem Wort mehr erwähnt. Peter Böe geht in seinen Vorwürfen noch weiter: Bereits im Jahr 2013 sei ein Objekt in Köln-Junkersdorf mit nachgemachtem Material erstellt worden, und zwar schon vor dem ersten Vertragsabschluss im März. Das lege den Verdacht nahe, dass die Absichten von Saint Gobain schon damals „nicht lauter“ waren.

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Betoglass sucht neuen Partner

Böe erwägt nun, ob er eine einstweilige Verfügung gegen SGW erwirken soll, damit zumindest der Eintrag bei Heinze aus dem Netz genommen werden muss. Vor Gericht ziehen gegen Saint Gobain möchte er nicht, „dazu habe ich eigentlich keine Lust“, sagt er. „Ich führe ein mittelständisches Unternehmen. Soll ich mich mit so einem Konzern anlegen?“ Für sein System ist er jetzt auf der Suche nach neuen Partnern. Er ist zuversichtlich, dass er jemand findet, mit dem er vertrauensvoll zusammenarbeiten kann: „Dafür sehe ich gute Chancen.“


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