Carbonbeton: Neue Richtlinie und erste Zulassung für nichtmetallische Bewehrung
Bewehrungsmatten aus Carbon ermöglichen äußerst dünne Bauteile, wie diese Balkonplatte. "Solidian Grid" ist jetzt für solche Anwendungen zugelassen. | Foto: Georg Reisch GmbH & Co. KG
Der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) hat eine wegweisende Richtlinie veröffentlicht, die den Einsatz von nichtmetallischer Bewehrung in Betonbauteilen regelt. Mit dieser Richtlinie entfällt die bisher notwendige „Zustimmung im Einzelfall“, sofern zugelassene Produkte verwendet werden. Dies erleichtert den Planungs- und Genehmigungsprozess erheblich. Nichtmetallische Bewehrungen wie Glas-, Carbon- und Basaltfaserbewehrungen bieten im Vergleich zur herkömmlichen Stahlbewehrung wesentliche Vorteile, insbesondere durch ihre Korrosionsbeständigkeit. Dadurch kann die Betondeckung reduziert werden, was schlankere und leichtere Bauteilen ergibt und den Materialbedarf verringert.

Bauaufsichtliche Zulassung für Carbonbewehrungsgitter

Mit „Solidian Grid“ hat die Solidian GmbH aus Albstadt als einer der ersten Hersteller ein Carbonbewehrungsgitter auf den Markt gebracht, das die Anforderungen der neuen Richtlinie erfüllt. Das epoxidharzgetränkte Carbongitter zeichnet sich durch hohe Zugfestigkeit und geringes Gewicht aus und kann sowohl in Fertigteilwerken als auch auf Ortbetonbaustellen eingesetzt werden. Es eignet sich sowohl als statisch tragende, wie auch als konstruktive Bewehrung für z.B. biegebeanspruchte Bauteile mit vorwiegend ruhender Belastung. Exemplarische Anwendungsgebiete sind Fassaden, Sandwichelemente, Balkone, Garagenbodenplatten, Fuß- und Radwegbrücken etc. Dank einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) sowie einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist „Solidian Grid“ bereits breit einsetzbar. Darüber hinaus bietet die Familienzulassung des Produkts Flexibilität für künftige Produktvarianten.

Solidian hat für sein Carbonbewehrungsgitter die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sowie die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) erhalten. | Foto: Solidian
Solidian hat für sein Carbonbewehrungsgitter die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sowie die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) erhalten. | Foto: Solidian

Für den Einsatz des Bewehrungsgitters von Solidian können laut Hersteller alle Normalbetone nach DIN EN 206-1 verwendet werden. Die ausschließlich konstruktive Verwendung erlaube auch die Kombination mit Stahlbewehrung sowie Anwendungen nach der Betonwerksteinnorm DIN 18500, bzw. DIN 18516. Bei einer maximalen Bewehrungsbreite von 3 Metern ist „Solidian Grid“ erhältlich als Matte oder als Rollenware. Auch für die Stabbewehrung „Solidian Rebar“ werde eine bauaufsichtliche Zulassung vorbereitet.

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