Neue Richtlinie und Zulassung für nichtmetallische Bewehrung
Der Einsatz von nichtmetallischer Bewehrung in Betonbauteilen wird einfacher: Mit einer neuen Richtlinie und der ersten Zulassung für ein Bewehrungsgitter des Herstellers Solidian ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zum breiteren Einsatz von Carbonbetonbauteilen getan.
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Bauaufsichtliche Zulassung für Carbonbewehrungsgitter
Mit „Solidian Grid“ hat die Solidian GmbH aus Albstadt als einer der ersten Hersteller ein Carbonbewehrungsgitter auf den Markt gebracht, das die Anforderungen der neuen Richtlinie erfüllt. Das epoxidharzgetränkte Carbongitter zeichnet sich durch hohe Zugfestigkeit und geringes Gewicht aus und kann sowohl in Fertigteilwerken als auch auf Ortbetonbaustellen eingesetzt werden. Es eignet sich sowohl als statisch tragende, wie auch als konstruktive Bewehrung für z.B. biegebeanspruchte Bauteile mit vorwiegend ruhender Belastung. Exemplarische Anwendungsgebiete sind Fassaden, Sandwichelemente, Balkone, Garagenbodenplatten, Fuß- und Radwegbrücken etc. Dank einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) sowie einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) ist „Solidian Grid“ bereits breit einsetzbar. Darüber hinaus bietet die Familienzulassung des Produkts Flexibilität für künftige Produktvarianten.
Für den Einsatz des Bewehrungsgitters von Solidian können laut Hersteller alle Normalbetone nach DIN EN 206-1 verwendet werden. Die ausschließlich konstruktive Verwendung erlaube auch die Kombination mit Stahlbewehrung sowie Anwendungen nach der Betonwerksteinnorm DIN 18500, bzw. DIN 18516. Bei einer maximalen Bewehrungsbreite von 3 Metern ist „Solidian Grid“ erhältlich als Matte oder als Rollenware. Auch für die Stabbewehrung „Solidian Rebar“ werde eine bauaufsichtliche Zulassung vorbereitet.
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