Was Betriebe im Bauhandwerk jetzt zur E-Rechnung wissen müssen
Mit dem Jahreswechsel tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft. Zwar gelten für bestimmte Bereiche noch Übergangsfristen, aber eines steht fest: Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen im Bau-, Elektro- oder Metallhandwerk E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur E-Rechnung.
Das Mischen wird digital
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1. Bislang habe ich meine Rechnungen mit Word und Excel geschrieben und als PDF oder als Papierrechnung per Post verschickt. Warum genügt das nicht mehr?
Sowohl die ausgedruckte Rechnung als auch die per PDF verschickte Rechnung enthalten ausschließlich unstrukturierte Daten, die nicht maschinenlesbar sind. Ein übliches PDF – wie auch TIFF, PNG, Word-Dokumente oder eingescannte Papierrechnungen – sind lediglich visuelle Darstellungen einer Papierrechnung und erfüllen somit nicht die Anforderungen einer E-Rechnung.
2. Warum muss ich die Buchhaltung meines Unternehmens auf die E-Rechnung umstellen?
Der Grund ist eine EU-Richtlinie, die genaue Anforderungen an den künftigen Rechnungsaustausch zwischen europäischen Unternehmen vorgibt. Am 1. Januar 2025 tritt die erste Stufe der E-Rechnungspflicht in Kraft. Diese schreibt fest, dass Rechnungen zwischen innerdeutschen Unternehmen (B2B) künftig ausschließlich in Form von E-Rechnungen zulässig sind.
3. Der Jahresumsatz meines Unternehmens liegt bei rund 250.000 Euro pro Jahr. Muss ich als KMU trotzdem zum 1. Januar 2025 das Rechnungswesen umgestellt haben, oder gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen gibt es tatsächlich. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro pro Jahr haben noch bis zum 1.1.2028 Zeit, ihre Leistungen in Form einer E-Rechnung zu berechnen und zu versenden. Alle anderen Unternehmen müssen spätestens ab dem 1.1.2027 der E-Rechnungspflicht genügen und die Rechnungen entsprechend verfassen.
Aber Achtung: Die Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen und weiterverarbeiten zu können, gilt für alle Firmen – gleich welcher Größe – ab dem 1. Januar 2025.
4. Welche Ausnahmen gibt es sonst noch?
Die E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich Rechnungen zwischen Firmen. Privatkunden sind von dieser Regelung ausgenommen. Nicht betroffen sind zudem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrscheine sowie Rechnungen über steuerfreie Leistungen (wie Gesundheits- und Sozialleistungen). Keine Ausnahme gibt es für Kleingewerbetreibende, selbst wenn sie keine Umsatzsteuer berechnen und keine Vorsteuer abziehen. Auch sie müssen künftig E-Rechnungen erstellen und empfangen können.
5. Was muss ich tun, um eine E-Rechnung zu empfangen und verarbeiten zu können?
Am einfachstes funktioniert es über eine geeignete Software, wie etwa von Lexware. Für die meisten gängigen Buchhaltungs- und Rechnungserstellungs-Lösungen wird es rechtzeitig – spätestens zum Jahresende – entsprechende Updates geben, damit diese künftig auch mit den für E-Rechnungen erforderlichen XML-Formaten umgehen können. Alternativ gibt es einige kostenlose Tools im Internet, mit denen sich gültige E-Rechnungen erstellen lassen sowie spezielle E-Rechnungs-Viewer, die XML-Rechnungen lesbar darstellen. Zudem hat auch das Bundesministerium für Finanzen angekündigt, für Unternehmen eine kostenlose Lösung zum Visualisieren und Erstellen von E-Rechnungen bereit zu stellen.
Keine Vorschriften oder Änderungen gibt es dagegen beim Übertragungsweg: E-Rechnungen dürfen also nach wie vor per E-Mail verschickt werden.
6. Wie sieht es aus bei Rechnungen an und von öffentlichen Auftraggebern und Verwaltungen? Gelten hier die gleichen Vorschriften?
Ja, hier gelten die Vorgaben für E-Rechnungen bereits seit November 2020. Jedes Unternehmen, das Rechnungen an öffentliche Verwaltungen stellt, muss die Standards XRechnung oder ZUGFeRD einhalten. In der Baubranche ist die E-Rechnungsstellung im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern also schon länger etabliert.
7. Was ist der Hintergrund für die E-Rechnung?
Hintergrund für die Einführung der E-Rechnung ist das Wachstumschancengesetz, das die Digitalisierung in Deutschland voranbringen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken soll. In diesem Kontext unterstützt der Gesetzgeber Unternehmen bei der digitalen Transformation. Zudem soll die Umstellung auf das E-Rechnungssystem den grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug vermeiden.
Die E-Rechnungen basieren auf dem Datenaustausch-Standard XRechnung, der ausschließlich strukturierte, maschinenlesbare Daten enthält und entwickelt wurde, um die Zusammenarbeit und den Datenaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zu verbessern.
Um den Austausch zwischen Unternehmen in Europa zu erleichtern, definiert die EU-Norm für die Darstellung von E-Rechnungen einheitliche Standards. Rechnungssysteme sowie Rechnungsprozesse verschiedener Organisationen und Unternehmen sollen in der Lage sein, einheitlich und effizient miteinander zu arbeiten beziehungsweise Daten auszutauschen.
8. Welche Vorteile hat die Umstellung auf die E-Rechnung für mein Unternehmen?
Die Vorteile, Digitalisierungsmaßnahmen jetzt umzusetzen, sind auch für kleinere Unternehmen im Bauhandwerk vielfältig. Um nur einige zur nennen, die sich bereits durch die Umstellung auf die E-Rechnung ergeben:
- Viele Arbeitsprozesse lassen sich mit Hilfe einer entsprechenden Softwarelösungen verschlanken sowie vereinfachen, und gleichzeitig die ordnungsmäßige, GoBD-konforme Archivierung der Rechnungen sicherstellen.
- Bezahlprozesse funktionieren dank rascherer und automatisierter Durchlaufzeiten schneller.
- Die Fehleranfälligkeit beim Erstellen der Rechnungen sinkt. Zudem lassen sich vom Geschäftspartner geforderte Rechnungsstandards und Compliance-Anforderungen in E-Rechnungen besser umsetzen.
- Kostenersparnis: Es fallen weder Papierkosten noch Porto an.
- Platzersparnis: Auch digitale Rechnungen müssen gesetzeskonform archiviert werden. Allerdings nehmen sie – anders als Papierrechnungen – keinen Platz weg und sind schnell wieder auffindbar.
- Sicherheit: Sie sensiblen Rechnungsdaten lassen sich bei E-Rechnungen verschlüsseln sowie signieren und bieten somit erhöhte Sicherheit gegenüber herkömmlichen Rechnungen.
- Bessere Entscheidungsbasis: Finanzdaten sind für den Unternehmer jederzeit und überall abrufbar und erleichtern unternehmerische Entscheidungen.
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Was bedeuten XRechnung, ZUGFeRD, E-Rechnung, EDIFACT-Format, EDI-Verfahren, hybride Rechnung?
Hybrides ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist eine Kombination aus PDF/A-Dokument und XML-Datei. Durch die Verbindung strukturierter maschinenlesbarer Daten (XML) und der visuellen Darstellung der Rechnung in einem PDF/A-3-Dokument lässt sich die Rechnung maschinell lesen sowie automatisiert verarbeiten. Andererseits können auch Menschen sie lesen.
Die XRechnung wurde vom deutschen Gesetzgeber basierend auf einer EU-Norm beschlossen und eingeführt. Die Rechnungsinformationen werden in einen XML-Datensatz gewandelt und als eine XML-Datei gespeichert, die dann an den Rechnungsempfänger gesendet und elektronisch gelesen werden kann. Dieses Format kommt unter anderem bei öffentlichen Auftraggebern zum Einsatz.
E-Rechnungen werden in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat erstellt. Ohne spezielle Software – wie etwa eine Buchhaltungs- oder Rechnungserstellungslösung beziehungsweise ein E-Rechnungs-Viewer – ist der Inhalt der Rechnung für Menschen nicht lesbar.
EDI-Verfahren und EDIFACT-Format sind Schlüsseltechnologien für den branchen- und länder-übergreifenden Datenaustausch. EDI (Electronic Data Interchange) ist ein elektronisches Datensystem, über das Unternehmen auf globaler Ebene strukturierte Geschäftsdaten sicher und effizient übermitteln können. Hierzu legt der Standard EDIFACT – als Bestandteil von EDI – einheitliche Datenformate und Codes fest, um weltweit einen reibungslosen Datenaustausch auch zwischen unterschiedlichen Computersystemen zu gewährleisten.
Diana Bonarius ist Director Channel Sales bei Lexware.
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