Arbeiten an PV-Anlagen auf Dächern nur mit Absturzsicherung erlaubt

Arbeiten an Photovoltaik-Anlagen auf Dächern dürfen Dachdecker und Elektrotechniker künftig nur mit einer Absturzsicherung ausführen. Eine entsprechende Vereinbarung haben auf der Fachmesse Dach+Holz in Stuttgart die Fachverbände des Elektriker- und des Dachdeckerhandwerks gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften unterzeichnet.

PV-Vereinbarung: Arbeiten an Photovoltaik-Anlagen auf Dächern nur mit Absturzsicherung
Unterzeichnung der Vereinbarung auf der Dach+Holz (v.l.): BG Bau-Hauptgeschäftsführer Michael Kirsch, ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk und ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx | Foto: GHM/Thomas Plettenberg

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Die Vereinbarung, die am 1. April 2024 in Kraft tritt, soll mehr Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen für das Dachdecker- und für das Elektrohandwerk bringen. Sie wurde geschlossen zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Die Regelung besagt, dass Dachdeckerbetriebe künftig elektrotechnische Arbeiten an PV-Anlagen auf Dächern unter Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchführen dürfen. Voraussetzung ist eine entsprechende Fortbildung. Zudem wurden Sicherheitsanforderungen für das Betreten von Dächern und das Arbeiten in der Höhe festgelegt. Damit gilt für alle Gewerke, auch Elektro-Handwerksbetriebe: An PV-Anlagen auf Dächern darf nur mit Absturzsicherungen wie Arbeits- und Schutzgerüsten gearbeitet werden. Die Vereinbarung umfasst eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie die Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen. Beides finden Sie hier.


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