EU-Schwellenwerte 2024/2025 veröffentlicht
Ab 1. Januar 2024 gelten neue EU-Schwellenwerte. Die jeweils leicht erhöhten Schwellenwerte wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Alle zwei Jahre prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Am 15.11.2023 wurden die EU-Schwellenwerte für 2024/25 in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2495 veröffentlicht. Die Anpassungen betreffen die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Sektorenaufträge, für Konzessionsvergaben sowie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
Was sind die neuen EU-Schwellenwerte für 2024/2025?
Ab 01.01.2024 müssen öffentliche Auftraggeber für die nächstens zwei Jahre die folgenden Schwellenwerte (Gesamtwert der vorgesehenen Leistungen ohne Umsatzsteuer gemäß § 3 VgV) für EU-weite Auftragsvergaben beachten:
EU-Schwellenwerte 2024/25
- 5.338.000 Euro für Bauaufträge
- 221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber
- 143.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer u. oberster Bundesbehörden
- Konzessionen: 5.538.000 Euro
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
- Bauleistungen: 5.538.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungen: 443.000 Euro
🠮 Hier finden Sie die entsprechenden Verordnungen
- Klassische Richtlinie (2014/24/EU): Verordnung (EU) 2023/2495
- Richtlinie Konzessionen (2014/23/EU): Verordnung(EU) 2023/2497
- Richtlinie Sektoren (2014/25/EU): Verordnung (EU) 2023/2496
- Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG): Verordnung (EU) 2023/2510
Der Anwendungsbefehl ist der 01.01.2024. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger muss noch erfolgen.
Quelle: Amtblatt der EU | B_I MEDIEN
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