Handwerkerausnahme für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bleibt

Aufatmen auf den Baustellen: Von der Lkw-Maut für alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen werden Handwerksbetriebe ausgenommen. Dies geht aus den Ergebnissen des Koalitionsausschusses der Ampel aus SPD, Grünen und FDP hervor. Auch im Garten- und Landschaftsbau sind diese Fahrzeuge oft im Einsatz.

Lkw-Maut für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen
Die Handwerkerausnahme bleibt: Dies gilt für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die allein zur Beförderung von Material, Ausrüstung und Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt. | Foto: AdobeStock

Ein Beschluss der Ampelkoalition sieht vor, dass die Lkw-Mautpflichtgrenze zum 1. Januar 2024 abgesenkt wird: Sie soll dann grundsätzlich für alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen gelten. Die technische Umsetzung erfolgt schnellstmöglich. Allerdings werden Handwerksbetriebe laut „Modernisierungspaket“ von SPD, Grünen und FDP davon ausgenommen. Aktuell gilt in Deutschland bezüglich der Lkw-Maut eine Ausnahmeregelung für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 t.

Material zur Baustelle transportieren

Das sorgt in der Branche für Erleichterung. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, sagt: „Wir begrüßen, dass die Ampelkoalition die europäische Vorlage zur Maut umsetzt und weiterhin die Handwerkerfahrzeuge von der Maut befreit.“ Dabei handele es sich um eine alte Forderung im Sinne der Betriebe. Für Handwerkerfahrzeuge, die ihr Material zur Baustelle transportieren, um es dort selbst zu verbauen, müsse daher auch künftig die Handwerkerausnahme gelten. Sie sei auch mit Blick auf die Wohnraumversorgung immens wichtig, denn 85 Prozent des Wohnungsbaus würden von baugewerblichen Unternehmen geleistet, so Pakleppa weiter.

Ausnahme für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen

Zum Hintergrund: Das Europaparlament hatte im Februar 2022 die Eurovignetten-Richtlinie inklusive der „Handwerkerausnahme" angenommen. Damit wird den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, ermäßigte Maut- oder Nutzungsgebühren oder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung von Maut- oder Nutzungsgebühren für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes festzulegen. Damit können auch weiterhin Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die allein zur Beförderung von Material, Ausrüstung und Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, von der Maut ausgenommen werden.
„Eine Erweiterung der Mautpflicht hätte auch für den GaLaBau erhebliche Kosten mit sich gebracht“, sagte seinerzeit Lutze von Wurmb, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), „unsere Betriebe sind in ihrer Region tätig und haben keine Möglichkeit, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die EU hier keine neue finanzielle Belastung schafft.“

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