Newsletter abonnieren

Aktuelle Nachrichten zu den Entwicklungen im GaLa-Bau erfahren Sie in unserem Newsletter.

Aktuelle Nachrichten zu den Entwicklungen im GaLa-Bau erfahren Sie in unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Abstürze bei Baumarbeiten verhindern

Bei Baumarbeiten mit einer Hubarbeitsbühne oder anderen technischen Aufstiegshilfen ereignen sich immer wieder schwere und tödliche Unfälle – durch Herausfallen oder Herausschleudern. Das teilt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit.

Abstürze bei Baumarbeiten vermeiden: So schützt du dich richtig
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz aus dem Arbeitskorb. | Foto: SVLFG

Zuletzt hat es mehrere solcher Unfälle gegeben, wie die SVLFG mitteilt. Die Experten raten eindringlich zu einer Personensicherung im Arbeitskorb gegen Abstürze. Die Ermittlungen der Sozialversicherung zeigen, dass sich solche Unfälle oft durch herabfallende Baumteile beim Abtragen des Baumes ereignen. Fallen diese auf den Ausleger, können sie einen Katapulteffekt erzeugen, der die Person aus dem Korb herausschleudert.

Der gleiche Effekt tritt beim plötzlichen Lösen des Arbeitskorbes in der Baumkrone infolge Verkeilens auf oder wenn der vermeintlich ebene und glatte natürliche Boden einen solchen Stoßimpuls bewirkt. Auch das Herausbeugen aus dem Arbeitskorb während der Arbeiten birgt eine große Gefahr.

Absturzsicherung ist das A und O

Das Arbeiten ohne Absturzsicherung im Arbeitskorb kommt allenfalls noch bei einfachen Pflegearbeiten und ohne Verfahren der technischen Aufstiegshilfe in Betracht, wobei auch hierbei letztendlich das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden muss und ausschlaggebend ist. Auch wenn die Hersteller technischer Aufstiegshilfen in der Vergangenheit zur Absturzsicherung keine verpflichtenden Aussagen getroffen haben, ist sie das A und O für sichere Baumarbeiten, so die SVLFG.

Die sogenannte Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besteht aus einem Auffanggurt und einem Rückhalt- oder Auffangsystem, was auch als Set angeboten wird. Eine PSAgA muss einschlägigen Normen entsprechen, was durch die CE-Kennzeichnung vom Hersteller bestätigt wird. Weitere Hinweise liefert die Broschüre „B08 Baumarbeiten“ der SVLFG. Diese kann heruntergeladen werden unter www.svlfg.de (Suchbegriff B08).

Lesen Sie auch:

Quelle: SVLFG


Mehr zum Thema:


Neueste Beiträge:

Weitere Beiträge

1
2
3

Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?

Bauleistungen
Bauleistungen

Bau­leistungen

Dienstleistungen
Dienstleistungen

Dienst­leistungen

Lieferleistungen
Lieferleistungen

Liefer­leistungen

Wo suchen Sie Aufträge?

Ausschreibungs-Radar
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Verwandte Bau-Themen:

Jetzt zum Newsletter anmelden:

Werden Sie Experte im Garten- und Landschaftsbau. Plus: Kommunaltechnik.