Schlichtung gescheitert - kein neuer Malertarif
Die Schlichtungsverhandlungen für das Maler- und Lackiererhandwerk sind ohne Ergebnis beendet worden. Für alle Gewerkschaftsmitglieder, die in tarifgebundenen Betrieben arbeiten, gilt weiterhin der alte Tarifvertrag. Alle anderen bekommen nur noch den gesetzlichen Mindestlohn. Die Maler-Arbeitgeber setzen damit auf Dumpinglöhne, kritisiert die IG Bau.
2,7 Prozent im Schnitt mehr als „Frechheit“
Die Gewerkschaft deutet die Verhandlungen anders. Der Bundesverband Farbe, Gestaltung Bautenschutz habe ab Januar 2023 ein Plus von fünf Prozent für zwölf Monate und ab Januar 2024 noch einmal ein Plus von zwei Prozent angeboten. Für die sieben Monate dieses Jahres seit Ablaufen des alten Tarifvertrags hätte es danach keine Lohnerhöhung gegeben, sondern nur eine Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro, so die IG Bau. „Die Inflationsrate geht durch die Decke und die Energiepreise sind schon längst durchgestoßen und die Arbeitgeber bieten gerade einmal eine Lohnerhöhung von 2,7 Prozent aufs Jahr gerechnet an“, so Carsten Burckhardt, Mitglied im IG Bau-Bundesvorstand und Verhandlungsführer für die Arbeitnehmer. „Eine Frechheit.“
Auch kein Branchen-Mindestlohn mehr für Maler
Im Vergleich zu den Abschlüssen in anderen Branchen sei das „nicht mal Dumping“. Die Beschäftigten würden von den Arbeitgebern in der aktuellen Wirtschaftslage im Regen stehen gelassen. Bei einem solchen Reallohnverlust könne er keinen Abschluss verantworten, so Burckhardt. Die Ablehnung der Gewerkschaft zeige, dass ihr an einer realistischen Einigung bei den Malern nicht gelegen sei, sagte Arbeitgeber-Vertreter Heineke: „Sie hat vollkommen unrealistische Annahmen über unsere Märkte an den Tag gelegt.“ Auch an der Möglichkeit eines deutlichen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichs sei die IG Bau offenbar nicht interessiert gewesen.
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Aktueller Tarif für Maler und Lackierer
Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen am 8. November und der Schlichtungsrunde gilt weiter der bisherige Tarifvertrag, der im Mai eigentlich ausgelaufen ist, zumindest für alle Mitglieder der IG Bau, die in tarifgebundenen Betrieben arbeiten. Für alle anderen und bei Neueinstellungen gilt nur noch der gesetzliche Mindestlohn. Denn auch der Branchenmindestlohn gilt nach Auskunft der IG Bau nicht mehr. „Das ist besonders schlimm, denn jetzt werden die Arbeitnehmerüberlassungen wieder ihr Geschäft wittern“, so Burckhardt. Wie es nun mit dem Tarif für Maler und Lackierer weitergehen soll, ist unklar. Beide Tarifparteien kündigten Beratungen in ihren Gremien über ihr weiteres Vorgehen an. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz will mit seinen Landesinnungsverbänden besprechen, ob eine eigene Tarifempfehlung ausgesprochen werden soll.
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