Schleswig-Holstein kann keinen „Luxuslohn“ brauchen
In der Lohnrunde für das Bauhauptgewerbe haben die drei Tarifrunden und der erste Schlichtungstag kein Ergebnis gebracht. Für die Baubetriebe im Norden bedeuten die Forderungen der IG Bau eine nicht tragbare Belastung, meint Georg Schareck vom Baugewerbeverband Schleswig Holstein.
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„30 Prozent mehr sind Luxuslohn“
„Schon die Differenz zwischen Tariflohn und tatsächlich gezahltem Lohn ist signifikant und beträgt schon gut 2 Euro pro Arbeitsstunde. Wenn der Tariflohn hier den Bogen weiter überspannt, besteht die Gefahr, dass Tarifverträge am Ende ins Leere laufen“, warnt Schareck. „Mit dem jetzigen Forderungspaket will die Gewerkschaft einen Luxuslohn aushandeln, der weder wettbewerbsfähig sein wird, noch der ratio legis von Tarifverträgen entspricht, Mindestbedingungen für Arbeitsverhältnisse auszuarbeiten, die auch von den schwächeren Teilen einer Tarifgemeinschaft erfüllt werden können. Geschweige denn, dass vorstellbar ist, dass bei den konkurrierenden Gewerken wie Dach, Maler, GaLaBau, Tischler etc. zur Lohnangleichung noch etwas on top kommen kann.“
13. Monatsgehalt vor 15 Jahren abgeschafft
Bei der Forderung nach einem 13. Monatsgehalt gehe es nicht um eine Aufstockung, sondern um eine Wiedereinführung. Denn, so Schareck, seit 2003 gibt es den Tarifvertrag zum 13. Monatsgehalt in neun Landesverbänden, darunter Schleswig-Holstein, nicht mehr; er war von der IG Bau gekündigt worden. Er war in Schleswig-Holstein, wie in Bremen, Hessen und Niedersachsen auch, nicht wieder in Kraft gesetzt worden.
In Schleswig-Holstein hätte ein 13. Monatsgehalt einen Zuschlag von rund 20 Prozent als Ergebnis und würde die Betriebe zusätzlich zur Entgeltanhebung belasten. Die Einführung eines neuen 13. Monatsgehalts habe der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein für seinen Zuständigkeitsbereich deshalb abgelehnt.
Kein Spielraum für die Betriebe
Trotz der guten Baukonjunktur sei der Spielraum besonders für die klein- und mittelständischen Betriebe – mehr als 95 Prozent aller Bauunternehmen – in Schleswig-Holstein „sehr eng“. Die statistische Umsatzzahl sage wenig über die tatsächliche Gewinnentwicklung aus, so Schareck weiter. Der durchschnittlich gezahlte Stundenlohn für Gesellen und Helfer im Massivbau sei beispielsweise in acht Jahren um 21,8 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum sei der betriebswirtschaftliche Gewinn des Bauhandwerks von 3,9 % des Umsatzes auf 4,6 % gestiegen (+17,9 %).
Jedes tarifliche Prozent senke die Umsatzrendite in einer arbeitskostenintensiven Branche um rund einen halben Prozentpunkt. Das mindere die Liquidität und Aktionsmöglichkeiten am immer noch hart umkämpften Markt weiter und würde die ohnehin schwachen Zahlen für zusätzliche neue Arbeitsplätze der tariftreuen Betriebe weiter gegen Null laufen lassen.
Gewerkschaft zeigt sich unbeweglich
Mit ihrem Vorschlag – Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,2 % sowie eine Einmalzahlung von 400 Euro bei einer Laufzeit von 22 Monaten – seien die Arbeitgeber „einen großen Schritt auf die Gewerkschaft zugegangen“, so Schareck. Sie hätten zudem eine überproportionale Anhebung der Lehrlingsvergütung im 1. Lehrjahr angeboten, um beispielsweise eine Unterstützung für Fahrtkosten und Unterbringungskosten der Berufsschule zu bieten. Auch eine weitere Quote zur Angleichung der Ost-Löhne hätten sie angeboten, so dass am Ende die Forderung nach 6 % mehr Geld erfüllt werden könne. Aber: „Die IG Bau hat den Vorschlag insgesamt und grundsätzlich als unzumutbar abgelehnt. Sie will offenbar auch deutlich besser als in anderen Branchen abschließen – die Frage ist nur: Für wen?“
Was heißt das für Schleswig-Holstein?
„Wir können nur hoffen, dass in den nächsten Gesprächsrunden innerhalb der Schlichtung wirtschaftlicher Sachverstand das Wunschdenken zurückdrängt und eine Lösung innerhalb der Friedenspflicht ermöglicht wird“, sagt Verhandlungsführer Kai Boysen, der Vertreter für die Tarifpolitik im Baugewerbeverband Schleswig-Holstein. „Zu hohe Forderungen und Belastungen müssen wir allerdings zurückweisen, um für unsere Betriebe und ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nachteilige Entwicklungen zu vermeiden. Denn Tarifverträge stellen am Ende Mindestarbeitsbedingungen dar und dürfen nicht die hausgemachte Konkurrenz durch die Gewerkschaft aus den Augen verlieren.“
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