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Schlichtung beginnt nächste Woche

Im Tarifkonflikt im deutschen Bauhauptgewerbe startet am kommenden Montag in Berlin die Schlichtung. Innerhalb von 14 Tagen müssen die Tarifvertragsparteien dann einen Kompromiss finden. Es ist die letzte Chance, in Verhandlungen noch ein Tarifergebnis zu erzielen.

Tarifkonflikt am Bau: Schlichtung beginnt nächste Woche
Für rund 800.000 Beschäftigte im Bauhauptgewerbe wird noch immer um einTarifergebnis gerungen. | Foto: BB/B_I MEDIEN

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Die Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und den beiden Arbeitgeberverbänden der Bauwirtschaft, dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), waren am 17. April ohne Ergebnis abgebrochen worden. Die IG Bau hatte daraufhin die Tarifverhandlungen für die rund 800.000 Baubeschäftigten am 23. April für gescheitert erklärt. „Die Arbeitgeber waren nicht bereit, sich substanziell zu bewegen“, sagte dazu der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Obwohl die Baubranche boomt wie schon lange nicht mehr und die Betriebe kaum mehr wissen, wie sie der Auftragsflut Herr werden sollen, sind die Arbeitgeber nicht bereit, die Beschäftigten an der Entwicklung fair zu beteiligen.“ Gestern, am 2. Mai, hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt die Zentralschlichtungsstelle angerufen.
Wirft der Arbeitgeberseite vor, die Beschäftigten nicht fair an der Marktentwicklung beteiligen zu wollen: Robert Feiger, IG BAU- Bundesvorsitzender. | Foto: A. Paul Englert/IG Bau/Archiv
Wirft der Arbeitgeberseite vor, die Beschäftigten nicht fair an der Marktentwicklung beteiligen zu wollen: Robert Feiger, IG BAU- Bundesvorsitzender. | Foto: A. Paul Englert/IG Bau/Archiv

Nach der Schlichtungsvereinbarung von IG BAU, HDB und ZDB muss die Schlichtung nun innerhalb von sieben Tagen starten. Schlichter Wolfgang Clement, der frühere Bundesarbeits- und Wirtschaftsminister, hat mit den Tarifvertragsparteien dafür Montag, den 7. Mai festgelegt. Verhandelt wird in Berlin. Kommt es innerhalb von 14 Tagen nach Schlichtungsstart zu keiner Einigung, gilt die Schlichtung als gescheitert.

Das Schlichtungsverfahren für das Baugewerbe

Für die Tarifverhandlungen im Baugewerbe haben sich die Tarifvertragsparteien auf feste Regeln geeinigt. Werden die Tarifverhandlungen im Baugewerbe so wie in der aktuellen Tarifrunde ergebnislos abgebrochen und erklärt eine Seite der Tarifparteien das Scheitern, greift das vereinbarte Schlichtungsabkommen. Danach berufen die Tarifparteien einen unparteiischen, aber stimmberechtigten Vorsitzenden der Schlichtungsstelle – in diesem Fall zum vierten Mal Bundesminister a.D. Wolfgang Clement. Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsenden in der Regel jeweils vier Beisitzer.

Mit Anrufung der Schlichtung gelten verschiedene Fristen: Zunächst muss das Gremium innerhalb von sieben Tagen nach Anrufung der Schlichtung zusammentreten. Innerhalb der folgenden 14 Tage muss die Zentralschlichtungsstelle eine Einigung erzielen bzw. mit einfacher Mehrheit einen Schiedsspruch fällen. Für die Annahme oder Ablehnung eines Schiedsspruches stehen den Beteiligten wiederum 14 Tage zur Verfügung. Kommt es nicht rechtzeitig zu einem Schiedsspruch oder wird dieser von einer Seite abgelehnt, ist die Schlichtung gescheitert. Damit endet die Friedenspflicht.

Weiterhin keine Kampfmaßnahmen

Die Friedenspflicht gilt vor und während der Verhandlungen in der Schlichtung sowie in der anschließenden 14-tägigen Erklärungsfrist. In dieser Zeit sind Urabstimmungen, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Kampfmaßnahmen unzulässig.

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