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Kleinere Unternehmen nicht zu Berichterstattung verpflichten

Der Baugewerbeverband schlägt Alarm: In den Gremien der EU wird darüber diskutiert, auch kleinere und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verpflichten. Damit käme auf Baubetriebe unverhältnismäßig viel Bürokratie zu, kritisiert der ZDB.

Baugewerbe fordert: Kleinere Unternehmen nicht zu Nachhaltigkeitsbericht verpflichten
Große Konzerne wie z.B. Heidelberg Cement sind seit 2017 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet - bald auch kleine Betriebe im Baugewerbe? | Foto: HeidelbergCement

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Künftig sollen nach Willen der EU-Kommission alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Über eine Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zuge der „Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen (CSRD)“ wird derzeit im Europäischen Rat und im EU-Parlament diskutiert. Inzwischen fordern mehrere Fraktionen eine CSR-Berichtspflicht auch für kleinere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Für Unternehmen in sogenannten Hochrisikosektoren soll sogar eine noch niedrigere Schwelle gelten, nämlich 50 Mitarbeiter.

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Baugewerbe als Hochrisikosektor?

In diesem Zusammenhang wird zum Beispiel der Gebäudereinigungssektor und auch die Baubranche und genannt. „Bisher konnten wir erreichen, dass kleine und mittelgroße Unternehmen von neuen umfangreichen Nachhaltigkeitsberichterstattungen freigestellt bleiben“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. „Die vorgeschlagenen neuen Offenlegungspflichten für kleine und mittlere Unternehmen sind nicht verhältnismäßig – vor allem vor dem Hintergrund bereits jetzt sehr hoher bürokratischer Anforderungen.“ Schon allein die Einstufung von kleinen und mittleren Unternehmen aus der Finanzwirtschaft als Hochrisiko-Betriebe würde die Bauwirtschaft belasten, so Pakleppa. Wenn künftig auch Sparkassen und Volksbanken für ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung Informationen von ihren Kunden abfragen müssten, wäre laut Pakleppa zusätzlich eine erhebliche Verstärkung der indirekten Effekte auf die Finanzierung der Baubetriebe zu befürchten. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte müssten auch weiterhin von der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen werden, forderte er.

„Wenn Brüssel dieses neue Bürokratiemonster auf unsere kleinen und mittleren Betriebe loslässt, dann gute Nacht!“ Felix Pakleppa | Foto: ZDB/Tobias Koch
„Wenn Brüssel dieses neue Bürokratiemonster auf unsere kleinen und mittleren Betriebe loslässt, dann gute Nacht!“ Felix Pakleppa | Foto: ZDB/Tobias Koch

Was ist ein CSR-Bericht?

Börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz sind zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. In ihrem Lagebericht oder in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht müssen sie offenlagen, inwieweit sie als Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung (Corporate Social Responsibility, kurz: CSR) gerecht werden. Darunter fällt nicht nur der Umweltschutz, sondern auch der Arbeitnehmerschutz, Korruptionsbekämpfung, der Schutz der Menschenrechte und der Diversität. Einen solchen CSR-Bericht müssen auch Banken und Versicherungen mit über 40 Millionen Euro Jahresumsatz abliefern.


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