Letztes Bundesland ohne Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister

In Mecklenburg-Vorpommern soll die Landesbauordnung reformiert werden. Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass die Überprüfung von Bauanträgen beschleunigt und Ausbaumaßnahmen von der Genehmigungspflicht befreit werden sollen. Der Bauverband begrüßt die Reform, fordert aber weitere Erleichterungen.

Mecklenburg-Vorpommern: Bauverband fordert Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister
Das Land Mecklenburg-Vorpommern will seine LBO reformieren. Es fehlt aber noch immer die Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister. | Foto: Pixabay
Es sei gut und richtig, dass die Überprüfung der Vollständigkeit von Antragsunterlagen nicht mehr innerhalb der Entscheidungsfrist von drei Monaten, sondern künftig zeitlich vorgelagert erfolgen soll, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Jörn-Christoph Jansen. In anderen Bundesländern gäbe es eine solche sogenannte Genehmigungsfiktion bereits. Er befürworte auch die Ermöglichung des Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Das sei eine deutliche Vereinfachung, zumal damit auch die Verpflichtung entfallen soll, Stellplätze zu schaffen, wenn Wohnraum durch Umnutzung, durch Aufstocken oder durch einen Dachausbau geschaffen wird.

Bauvorlagenberechtigung für Handwerker fehlt nur in Mecklenburg-Vorpommern

Erneuert habe der Bauverband in seiner Stellungnahme die Forderung nach der ‚kleinen‘ Bauvorlageberechtigung, für die sich der Verband seit Jahren einsetze. Inzwischen gelte die sogenannte ‚kleine‘ Bauvorlageberechtigung in allen anderen Bundesländern, seit neuestem auch in Nordrhein-Westfalen. „Wir sind fest davon überzeugt, dass all jene, die einen solchen Meistertitel erworben haben, über die notwendige berufliche Qualifikation verfügen, freistehende, eingeschossige Gebäude bis zu einer bestimmten Brutto-Grundfläche, Änderungen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie freistehende oder einseitig angebaute Garagen durch eine entsprechende Planungsleistung zu untersetzen“, so Jansen.


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