Bauwirtschaft warnt: Mindestlohnerhöhung bringt Tarifgefüge ins Wanken
Wenn der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben wird, gerät der Branchenmindestlohn am Bau in Bedrängnis. Für einfache Bauhilfstätigkeiten gibt es aktuell 12,85 Euro. | Foto: Pixabay

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Bundeskanzler Olaf Scholz hat es versprochen: Noch in diesem Jahr will die neue „Ampel“-Regierung die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 9,82 Euro auf 12 Euro umsetzen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll Bundesarbeitsminister Hubertus Heil demnächst vorlegen. Der 12-Euro-Mindestlohn bringe einen „Schub für Kaufkraft und Konjunktur“, jubelte Anfang des Monats die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Deren Chef Robert Feiger, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, erwartet davon außerdem positive Effekte auf die Lohnentwicklung, vorwiegend mit Blick auf die prekären Beschäftigungssituationen beispielsweise bei Floristen und bei der Gebäudereinigung.

Ganz anders bewertet die Bundesvereinigung Bauwirtschaft die Mindestlohn-Anhebung. „Die von der Ampelkoalition geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro wird aller Voraussicht nach auch zu einer Erhöhung der Baukosten in Deutschland führen“, so der Vorsitzende Marcus Nachbauer. Aber das ist noch nicht alles. Das Verbändebündnis, das etwa 360.000 Betriebe aus dem Bau- und Ausbauhandwerk repräsentiert, befürchtet, dass sich die Erhöhung unmittelbar auf das Tarifgefüge in Teilen des Baugewerbes auswirken wird.

Branchenmindestlohn gerät unter Druck

Der Branchenmindestlohn für Bauhilfstätigkeiten beträgt aktuell bundesweit 12,85 Euro pro Stunde. Bisher gab es einen deutlichen Abstand zwischen diesem sogenannten Mindestlohn 1 und dem gesetzlichen Mindestlohn von bisher 9,82 Euro. Die Erhöhung auf 12 Euro würde den gesetzlichen Mindestlohn sehr nah an den Branchenmindestlohn heranführen. Damit würden tarifliche Regelungen, die mit den Gewerkschaften abgeschlossen worden seien, verdrängt, so Nachbauer. Er wertet das als Eingriff in die Tarifautonomie.

Dabei gehöre die Bau- und Ausbauwirtschaft nach dem öffentlichen Dienst zu dem Wirtschaftszweig mit der höchsten Tarifbindung der Betriebe in Deutschland. „Der Gesetzgeber pfuscht mit der geplanten Erhöhung im wahrsten Sinne des Wortes den Bau- und Ausbauhandwerksbetrieben ins Tarif-Handwerk“, sagte Nachbauer. Denn auch die anderen Tarifgruppen für Facharbeiter oberhalb der 12 Euro setzt die Anhebung unter Druck. So gerate nicht nur die Vergütungssystematik des Lohntarifvertrags aus dem Lot. Auch höhere Baukosten infolge der Mindestlohnerhöhung drohen, so Nachbauer. Der gesetzliche Mindestlohn dürfe, wenn überhaupt, dann nur stufenweise erhöht werden.

Bau-Arbeitgeber wollen Mindestlohn II abschaffen

In der jüngsten Verhandlungsrunde für das Bauhauptgewerbe hatten die Arbeitgebervertreter den Branchenmindestlohn generell in Frage gestellt. Den Mindestlohn II für Facharbeiter, der bei 15,70 Euro liegt, wollen sie abschaffen. Die IG Bau wehrt sich dagegen. „Da wird die Axt an ein Erfolgsmodell gelegt“, so der IG Bau-Bundesvorsitzende Robert Feiger. Der Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe sei lang eingeübte Praxis und habe sich über Jahrzehnte bewährt. Angesichts von Fachkräftemangel, Lohndumping und Ausbeutung von Zuwanderern sei das ein „fatales Signal“.

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