Betam-Insolvenz weitgehend ohne gerichtliches Nachspiel
Die Betam-Insolvenz bleibt weitgehend ohne gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Betrug eingestellt. Es gab allerdings einen Strafbefehl.
Das Mischen wird digital
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(wir berichteten im B_I baumagazin 8+9 2018
). „Müller“, so hieß es in der Wirtschaftswoche, „steht für hochfliegende Pläne und krachendes Scheitern“.
Verfahren gegen Müller eingestellt
Doch zumindest was Betam und die Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH anbelangt, stimmt das nicht. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat das in Zusammenhang mit der Betam-Pleite gegen Müller eröffnete Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Betrug eingestellt. Das gilt, von einer Ausnahme abgesehen, auch für alle anderen Personen, gegen die im Zuge der Betam-Insolvenz ermittelt wurde. Oberstaatsanwältin Cornelia Kötter von der Staatsanwaltschaft Bochum: „Das Verfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, des Betruges und anderem ist hinsichtlich fünf Beschuldigter, bei denen es sich um ehemalige Mitarbeiter und Verantwortliche beziehungsweise vermeintlich Verantwortliche der Betam Infrastructure GmbH handelt, eingestellt worden.“ Mit „anderem“ meint Kötter die Ermittlungen wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen. Auch sie brachten keine belastenden Ergebnisse.
Insolvenzantrag „etwas“ zu spät gestellt
Eingestellt wurde in drei Fällen mangels hinreichenden Tatverdachts und in den beiden anderen wegen Geringfügigkeit. Allerdings ist die Staatsanwaltschaft auch – in bescheidenem Umfang – fündig geworden. Gegen einen der Betam-Verantwortlichen wurde wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung ein Strafbefehl erlassen. Er hatte, wie Kötter erläuterte, den Insolvenzantrag „etwas zu spät“ gestellt. Gegen diesen Strafbefehl hat der Betroffene mittlerweile Einspruch eingelegt. Gibt das Gericht dem statt, muss über den Einspruch verhandelt werden. Namen wollte die Staatsanwältin mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte nicht nennen.
Folgen für das Bauunternehmen
Mit der Einstellung der Ermittlungsverfahren ist die Betam-Insolvenz zwar in strafrechtlicher Hinsicht nahezu abgewickelt, doch die Folgen, die die öffentliche Berichterstattung für Müller, speziell die Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH hat, sind gravierend. „Uns haben die Reportagen der Wirtschaftswoche erheblich geschadet“, sagt Müller. Plötzlich seien Bürgschaften und Vorauszahlungen verlangt worden. Allerdings, betont der Ex-Notar, „gibt es andere Lieferanten, auch große, die uns nach wie vor die Stange halten“. Müller spricht von einer guten Auftragslage und dass „die Dinge sich langsam stabilisieren“. Allerdings sei die Situation „immer noch anspruchsvoll“.
Un- und Halbwahrheiten verbreitet
„Ohne Not“ in die Insolvenz
Noch heute, mehr als drei Jahre nach der Betam-Pleite, ist Müller davon überzeugt, dass das Unternehmen „ohne Not in die Insolvenz gegangen ist. Wir waren“, sagt er, „sehr gut aufgestellt“. Die Banken seien „blanko“ engagiert gewesen. Müller: „Weil unsere Bilanz so gut war.“ Auch auf die ehemalige Geschäftsführung lässt der Ex-Notar nichts kommen. „Das waren alles gute Leute“. Insolvenz habe Betam anmelden müssen, weil eine der beteiligten Banken, nämlich die Deutsche Bank, „plötzlich eine überhaupt nicht nachvollziehbare Kehrtwendung“ gemacht habe. „Wir haben uns nicht auf wirtschaftlich vernünftige Dinge einigen können. Die Deutsche Bank hat maximalen Druck gemacht.“
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Überzogene Forderungen
Während die Ermittlungen, bis auf den Strafbefehl, eingestellt wurden, wird das eigentliche Insolvenzverfahren wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wie berichtet, liegen bisher Forderungsanmeldungen in Höhe von 58 Millionen Euro vor. Insolvenzverwalter ist Rolf Weidmann von der renommierten Wirtschaftskanzlei Görg. Er spricht von „extrem überzogenen“ Schadensersatzforderungen verschiedener Landesstraßenbauverwaltungen. Auch hinsichtlich noch ausstehender Rechnungen würden sich die Ämter „wenig kooperativ“ zeigen. Wie viel Geld die Gläubiger letztlich erhalten, ist vor allem deshalb derzeit noch völlig unklar.
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