Längere Lkw-Kabinen ab 1. September 2020 erlaubt

Ab dem 1. September 2020 haben Lkw-Hersteller mehr Spielraum bei der Gestaltung der Fahrerhäuser ihrer schweren Lastwagen. Laut der Richtlinie EU 96/53 dürfen Lkw-Kabinen von da an bis zu 90 cm länger sein, wenn die Fahrerhäuser dadurch windschnittiger und die Lkw damit sparsamer werden.

Aerodynamisch: Längere Lkw-Kabinen ab 1. September 2020 erlaubt
Windschnittig: Ist die Lkw-Kabine länger, wird das Fahrerhaus windschnittiger und der Lkw sparsamer. | Abb.: Iveco

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Auch eine verbesserte Sicht, ein verbesserter Schutz für andere Verkehrsteilnehmer oder ein verbesserter Schutz und mehr Komfort für den Fahrer selbst sind Argumente für längere Lkw-Kabinen.

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Auch aerodynamische Luftleiteinrichtungen am Fahrzeug- oder Trailerheck dürfen künftig zum Einsatz kommen und den Gesamtlastzug verlängern. Der Laderaum wird hingegen nicht von dem möglichen Zugewinn bei den Kabinenmaßen profitieren. Allerdings dürfen die Lkw demnächst auch beim Gewicht zulegen. Ein bis zwei Tonnen schwerer können Fahrzeuge sein, wenn sie mit alternativem Antrieb ausgerüstet und im Betrieb auf der Straße klimaneutralen unterwegs sind.

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