Schwellenwerte bei Vergabeverfahren

Die Schwellemwerte bestimmen, wann ein Auftrag national oder europaweit ausgeschrieben werden muss. Nationale Vergaben finden dabei im sog. Unterschwellenbereich statt, europaweite Vergaben finden im sog. Oberschwellenbereich statt.

Schwellenwerte bei Vergabeverfahren

Anhand der Schwellenwerte können öffentliche Auftraggeber erkennen, ab welchem geschätzen Auftragswert die EU-Richtlinien gelten. Die Schätzung des Auftragswertes nach § 3VgV mittels des Nettoauftragswertes vornehmen. Anhand dieser Schätzung können Auftraggeber ableiten, ob der Wert oberhalb oder unterhalb der festgelegten Schwellenwerte liegt.

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„Von der Höhe des geschätzten Auftragswertes hängt es ab, ob der Auftraggeber eine Ausschreibung als EU-Verfahren oder als nationales Vergabeverfahren durchführen muss.” Melanie Würtz, Autorin für Vergaberecht, über den Zusammenhang zwischen Schwellenwert und Vergabeart

Was sind Schwellenwerte?

Mit den Schwellenwerten wird gem. Vergaberecht festgelegt, ob eine Ausschreibung national oder europaweit ausgeschrieben wird. Die Schwellenwerte bilden die Grenze für den Oberschwellebereich und den Unterschwellenbereich.

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Je nach Leistungsart sind die Schwellenwerte und damit auch unterschiedliche Regelungen vom öffentlichen Auftraggeber zu beachten. Regulär werden die Schwellenwerte für alle zu vergebenen Leistungen alle zwei Jahre angepasst und per EU-Verordnung festgesetzt. Je nach Typ der Vergabe gilt dabei ein anderer Schwellenwert.

Seit dem 1.1.2022 müssen öffentliche Auftraggeber folgende Schwellenwerte bei Vergabeverfahren beachten:

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Was sind die aktuellen EU-Schwellenwerte 2022/2023?

  • Bauaufträge: 5.382.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 215.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektorenauftraggeber und Verteidigung/Sicherheit: 431.000Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 140.000 Euro
  • Konzessionsvergabe: 5.382.000 Euro

Mehr zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte zum 1.1.2022 und 1.1.2020.

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